Goch Roller auf Abwegen

Goch · Ist es egal, wo man die Kleinkrafträder abstellt? Dürfen Roller auf Radwegen gefahren werden? Die RP hörte sich bei Verwaltung und Fahrlehrern um. Fazit: Es kommt auf die Geschwindigkeit an.

Während des Winters standen sie in der Garage, nun trauen sie sich wieder auf die Straßen: Motorroller. Optisch sehen sich die Gefährte mit Karosserie recht ähnlich, doch Hubraum und Geschwindigkeit sind sehr unterschiedlich. Vom Töff-töff, das mit 25 Stundenkilometern seinen Weg macht, bis zum Modell, das wie ein Motorrad über die Piste zischt, reicht das Spektrum.

Auf dem Radweg oder nicht?

Wer sieht, dass Zweiradfahrer auf Radwegen unterwegs sind, muss nicht unbedingt ein dreistes Verkehrsdelikt wittern, wie Josef Toman erklärt, der Bezirksvorsitzende des Fahrlehrerverbands. Denn Roller mit einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern dürfen ausgewiesene Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Allerdings müssen sie das nicht, wenn sie auf der Straße fahren, ist das rechtlich erlaubt — auch wenn sich manch einer über die langsameren Fahrzeuge ärgert.

Roller mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern haben auch auf dem Radweg außerorts nichts verloren — sie gehören auf die Straße. Doch auf den Radwegen innerorts darf sich gar keiner der Fahrer sehen lassen. Ein etwas älteres Gefährt bildet die einzige Ausnahme und darf immer die Radwege nutzen: Diejenigen Mofas, die über Pedale zum Treten verfügen.

Die Blütezeit der Mofas, Mokicks und Mopeds sei allerdings vorbei, meint Toman. "Seit das Autofahren mit Begleitung ab 17 Jahren möglich wurde, ist das Interesse zurückgegangen."

Ist das Ziel erreicht, stellt sich die Frage: Wo darf das Zweirad abgestellt werden? Manche Städte weisen eigens Flächen aus, wo Roller geparkt werden dürfen. In Goch gebe es solche Plätze allerdings nicht, der Bedarf sei nicht vorhanden, erklärt der Pressesprecher der Stadt, Torsten Matenaers. Wer meint, Zweirad sei gleich Fahrrad, und sein Gefährt auf Gehwegen oder an Häuserwänden abstellt, hat Unrecht und muss anschließend mit Konsequenzen rechnen. "Motorroller gelten gesetzlich auch als Kraftfahrzeug", sagt Matenaers.

Wer als Falschparker mit Roller erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechen. Doch nach diesen Falschparkern wird nicht intensiv gesucht: Wenn ein Roller im Wohngebiet an einer Häuserwand parkt und keinen behindere, sei das in Ordnung, erklärt Torsten Matenaers. Das Fahren und das Parkverhalten der Motorroller sei in Goch keine nennenswerte Sorge der Stadtverwaltung.

(RP)
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