Serie Altersvorsorge Sich rechtzeitig um das Erbe kümmern

Goch · Auch wenn das Thema gerne verdrängt wird: Der eigene Tod sollte mit bedacht werden. Beim Vererben und Schenken ist es wichtig, die Vermögenswerte möglichst ungeschmälert auf die Nachkommen zu übertragen. Dabei gibt es viel zu beachten.

 Birgit van Cuick, Gruppenleiterin Privatkundenberatung bei der Sparkasse Straelen, im Gespräch mit RP-Redakteur Michael Klatt.

Birgit van Cuick, Gruppenleiterin Privatkundenberatung bei der Sparkasse Straelen, im Gespräch mit RP-Redakteur Michael Klatt.

Foto: Seybert

Für das Alter vorsorgen, das heißt nicht nur, für seinen eigenen Lebensstandard alles zu regeln. Wer "sein Haus gut bestellen" will, bedenkt auch das, was unausweichlich ist, aber gern verdrängt wird. Er sollte auch über seinen Tod nachdenken und für die Nachkommen rechtzeitig alles in die richtigen Bahnen lenken. Auch und gerade beim Thema "Schenken und vererben". Ungeheure Vermögenswerte warten darauf, von einer Generation auf die nächste übertragen zu werden. Neue Formen des Zusammenlebens, zum Beispiel in "Patchwork-Familien", werfen zusätzliche Fragen auf.

Da geht es nicht ohne Experten. "Man sollte sich von einem Notar oder Rechtsanwalt seines Vertrauens beraten lassen", empfiehlt Birgit van Cuick, Gruppenleiterin Privatkundenberatung bei der Sparkasse Straelen. Bei Fragen zur Erbschaftssteuer helfe der Steuerberater. Auf Wunsch setze der Notar das Testament auf.

Gerade diesen "letzten Willen" haben viele aber gar nicht niedergelegt. Dabei dient das Testament oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll einem rechtmäßigen Erben als Legitimation. Formulieren kann es jeder selbst, wobei aber einiges zu beachten ist. "Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst, als solches gekennzeichnet, mit Datum und Ortsangabe versehen und unterschrieben sein", erklärt Birgit van Cuick. Wie alle Dokumente sollte es sicher aufbewahrt werden, wobei es über die Art und Weise keine besonderen Vorschriften gibt. Wichtig ist, dass es Angehörige im Todesfall finden und beim Nachlassgericht abliefern können. Eine Möglichkeit ist, das Testament direkt beim Amtsgericht aufbewahren zu lassen.

Gerne würde Vater Staat seinen Teil von einer Hinterlassenschaft einkassieren. "Erbschaftssteuer" heißt der Obolus, der fällig wird. Aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Dann nämlich, wenn die Freibeträge überschritten sind. Sie betragen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500 000 Euro. Für Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Kinder verstorbener Kinder gilt ein Grenzwert von 400 000 Euro. Bei Kindern nicht verstorbener Kinder liegt der allgemeine Freibetrag bei 200 000 Euro. Eltern und Großeltern können immerhin maximal 100 000 Euro vererbt werden, ohne dass der Fiskus davon profitiert. Onkel, Tanten, Freunde und Lebensgefährten können bis zu 20 000 Euro ohne Abstriche erben. Hinzu kommen neben diesen allgemeinen Sätzen gerade bei den nahen Verwandten noch weitere Arten von Freibeträgen, zum Beispiel für Hausrat oder für persönliche Güter.

 Das Unausweichliche bedenken: Um für die Nachkommen alles in die richtigen Bahnen zu lenken, ist ein Testament dringend notwendig.

Das Unausweichliche bedenken: Um für die Nachkommen alles in die richtigen Bahnen zu lenken, ist ein Testament dringend notwendig.

Foto: seybert

Die Vorsorge in dieser Beziehung kann jedoch wesentlich früher einsetzen als mit dem Abfassen eines Testaments. "Schenken" ist ein Weg, will man sein Vermögen klug verteilen. Birgit van Cuick: "Alle zehn Jahre sind Schenkungen innerhalb der allgemeinen Freibeträge steuerfrei." Die Freibeträge entsprechen im Wesentlichen denen bei der Vererbung. Sie verdoppeln sich sogar, wenn man selbst und der Ehepartner seine Kinder und Enkelkinder aus dem eigenen statt aus dem gemeinsamen Vermögen bedenkt. Ein guter Finanzplaner sollte deshalb die Rechnung mit seinen Kindern und Enkeln machen. Und frühzeitig den Rat von Fachleuten einholen.

(RP)
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