Goch/Kleve Zweieinhalb Jahre Haft für 29-jährigen Gocher wegen Diebstahls

Goch/Kleve · Aus einer Klever Wohnung entwendete der Mann 6200 Euro, in Goch wurde er erwischt, als er ein Sparbuch stehlen wollte.

Recht zufrieden wirkte der 29-jährige Türke aus Goch nach der Urteilsverkündung. Wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen hatte er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten erhalten. Damit war die 1. große Strafkammer des Klever Landgerichts unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen (versuchten) gewerbsmäßigen Diebstahls insgesamt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für angemessen gehalten hatte, geblieben.

Der 29-Jährige hatte im Verlauf der Verhandlung gestanden, am 20. Februar 2015 aus der Klever Wohnung eines 53-Jährigen 6200 Euro gestohlen zu haben. Auch die Tat vom 5. April 2015 gab er zu. An dem Tag soll er zu einer wohlhabenden demenzkranken Frau ins Altenheim gefahren sein und sich eine unterschriebene Vollmacht erschlichen haben. Damit sei der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte laut Anklageschrift zu einem Schlüsseldienst gegangen, der ihm das Haus der alten Dame geöffnet habe. Dort soll der 29-Jährige ein Sparbuch mit einem Guthaben von 30.000 Euro an sich genommen haben. Noch während der Tat erschien jedoch die Polizei, die von einer aufmerksamen Anwohnerin angerufen worden war. Aufgrund mehrerer Zeugenaussagen und zuletzt auch des Geständnisses des Angeklagten sah das Gericht die Vorwürfe als erwiesen an.

Schon am ersten Verhandlungstag hatte der 29-Jährige die Taten auf sein "massives Drogenproblem" zurückgeführt. Dass er tatsächlich ein Suchtproblem habe, bestätigte sein älterer Bruder, der gestern als Zeuge aussagte. Zudem sprach der 41-Jährige von einer Schizophrenie-Erkrankung, die er bei dem Angeklagten als Laie erkannt haben wolle. "Ich wünsche mir, dass Du eine Therapie machst, auch für Deine Kinder, damit Du bald wieder bei uns bist", wandte sich der Zeuge an seinen Bruder.

Für den psychiatrischen Gutachter reichten die Anzeichen einer Schizophrenie jedoch nicht aus, um eine solche abschließend zu diagnostizieren. Stattdessen befand das Gericht, dass der Angeklagte die Taten im Vollbesitz seiner Fähigkeiten ausübte. "Die Taten selbst sprechen nicht für eine Psychose, da Sie sehr zielgerichtet vorgegangen sind und die Taten mehrere Handlungsebenen vorweisen", begründete der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby.

Anders als die Staatsanwaltschaft warf das Gericht dem 29-Jährigen aber keinen gewerbsmäßigen Diebstahl vor, da bei den Taten nichts auf eine Wiederholung hingedeutet habe.

Gegen das Urteil kann der 29-Jährige noch Revision einlegen.

(pets)
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