Grevenbroich Ältestenrat gegen Mindestpension für Ursula Kwasny

Grevenbroich · Die ehemalige Bürgermeisterin Ursula Kwasny hat einen Antrag auf eine Mindestpension für ihre Amtszeit als Verwaltungschefin gestellt. Damit beschäftigte sich jetzt wiederholt der nicht öffentlich tagende Ältestenrat. Nach Informationen unserer Redaktion wurde Kwasnys Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Der von der Stadt zu zahlende Anteil sei als zu hoch erachtet worden, hieß es. Die CDU soll für das Begehren der ehemaligen Verwaltungschefin gestimmt haben. Das Thema war erstmals in der März-Sitzung aufgerufen, danach zur Erörterung in die Fraktionen verwiesen worden.

Ursula Kwasny war sechs Jahre Bürgermeisterin - zu kurz, um eine Rente zu erhalten. Für eine Mindestpension von 35 Prozent der letzten Bezüge muss nach NRW-Recht eine Dienstzeit von acht Jahren nachgewiesen werden. Das Versorgungsrecht sieht für kommunale Wahlbeamte aber eine besondere Regelung vor: Sogenannte "förderliche Dienstzeiten" - etwa vorherige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten - können ebenso angerechnet werden wie Ausbildungs- und Studienzeiten. Kwasny wollte die Jahre, die sie im Malerbetrieb ihres 2015 verstorbenen Mannes tätig war, für eine Mindestpension (3059 Euro) geltend machen.

Ursula Kwasny hatte im Vorfeld signalisiert, dass sie ihren Antrag zurückziehen werde, wenn es kein einstimmiges Ratsvotum gebe.

(wilp)
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