Grevenbroich Apotheke: Wird es jetzt zur Klage kommen?

Grevenbroich · Das "Nein" des Planungsausschusses zur Ansiedlung am Hammerwerk könnte die Justiz beschäftigen.

Das "Nein" des Planungsausschusses gegen die Ansiedlung einer Apotheke im ehemaligen Praktiker-Baumarkt könnte ein Nachspiel vor Gericht haben: "Die Eigentümer der Immobilie haben Juristen beauftragt. Sie prüfen, ob die Ablehnung der Apotheke baurechtlichen Vorschriften entspricht", weiß UWG-Vorsitzender Carl Windler. "Sollte das nicht der Fall sein, sollen die Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden."

Die UWG hatte sich für die Ansiedlung der Apotheke ausgesprochen - und stand damit nicht allein: Am Tag vor der Ausschusssitzung zeichnete sich eine Mehrheit dafür ab, doch in der Sitzung kam's anders: Die Stadtverwaltung warnte, neben der Edeka-Erweiterung und einem "dm"-Markt auch eine Apotheke zu befürworten. Die Kombination würde den Standort am Hammerwerk stärken, der trete in Konkurrenz zum Bahnhofsviertel. Ein "Ja" zur Apotheke könnte die bei der Bezirksregierung beantragten Fördermittel für das Stadtentwicklungs-Konzept in Gefahr bringen, mit dem das Viertel aufgewertet werden soll. Daraufhin lehnte die Mehrheit die Apotheke ab.

Windler spricht von einer "befremdlichen Vorgehensweise: "Am Tag vor dem Ausschuss gab's eine Mehrheit dafür, doch kurz vor der Sitzung wurden von der Verwaltung Entscheidungsträger von Parteien einzeln angerufen." Windler betont: Mit der Ablehnung "werden Investitionswilligen Steine in den Weg gelegt. Zudem halten wir die Gefährdung der Zuschüsse nicht für nachvollziehbar, weil durch die Neugestaltung des früheren Baumarkt-Komplexes 1200 Quadratmeter Fläche wegfallen." Die UWG poche bei dem Thema auf Rechtssicherheit.

Im Vorfeld der Sitzung hatte Stephan Hermanns, der mit seinem Bruder Guido für die Vermarktung des Objekts zuständig ist, erklärt, dass es "eine Vielzahl von Interessenten" gebe, "die aber nicht kompatibel mit dem Einzelhandelstandortkonzept" seien. Schon damals erwägte die Familie Hermanns eine gerichtliche Überprüfung für den Fall einer Veränderungssperre.

(cso-)
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