Grevenbroich Aus der WGV GmbH werden die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR

Grevenbroich · Die Verträge mit den Wirtschaftsbetrieben Grevenbroich (WGV) hat die Stadt im Vorjahr gekündigt. Der Rat soll heute die Überführung der GmbH in eine neue Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) beschließen, die im Januar 2018 unter dem Namen "Stadtbetriebe Grevenbroich" ihre Arbeit aufnehmen soll. Der Vorteil dieser Rechtsform laut Verwaltung: Im Gegensatz zu einer privatwirtschaftlichen GmbH ist die AöR von der 19-prozentigen Umsatzsteuer befreit. Hierin liegt nach einem Gutachten der Unternehmensberatung "Krups Consulting" ein jährliches Sparpotenzial von rund einer Million Euro.

 Der neue Sitz der WGV wurde im Vorjahr in Noithausen eröffnet.

Der neue Sitz der WGV wurde im Vorjahr in Noithausen eröffnet.

Foto: LBER

Unter dem Dach der AöR soll künftig ein Technisches Betriebszentrum angesiedelt werden, mit Aufgabenbereichen, die jetzt noch im Rathaus angesiedelt sind - etwa dem Gebäudemanagement, der Grünflächenpflege oder dem Straßenbau. Darüber wird aber erst im Laufe 2017 entschieden.

Heute geht es lediglich um die Gründung einer "Rumpf-AöR", der nur die bisherigen Tätigkeiten der WGV zugeordnet werden sollen - zum Beispiel die Forst-, Friedhofs- und Grünflächenpflege, die Straßenreinigung und der Winterdienst. Ausgeklammert bleibt zunächst die Kanalsparte. Ob auch sie den "Stadtbetrieben" zugeordnet werden sollen, hängt von Wirtschaftlichkeitsberechnungen ab, die noch nicht abgeschlossen sind.

"Der Grund für die noch nicht vollumfängliche Übertragung der künftigen AöR-Aufgaben liegt in einer im Januar in Kraft getretenen Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die viele Neuregelungen für die Besteuerung der öffentlichen Hand beinhaltet", erklärt Bürgermeister Klaus Krützen. Da zu dieser Änderung aber weder Erläuterungen noch Erlasse der Finanzverwaltung vorlägen, gebe es noch Unsicherheiten zur künftigen Umsatzbesteuerung einzelner öffentlicher Leistungen. "Der Gesetzgeber hat deswegen und im Wissen um die umfangreichen Prüfungs- und Reorganisationsbedarfe der öffentlichen Stellen eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren vorgesehen", so Krützen. Wolle die Stadt diese Option nutzen, müsse bis spätestens Dezember 2016 eine rechtsfähige Anstalt existieren. Daher werde zunächst eine "Rumpf-AöR" gegründet. Ein Vorstand wird noch nicht bestellt, dessen Aufgaben nimmt der Bürgermeister wahr, der auch Vorsitzender des Verwaltungsrates wird. Die Gründung einer AöR wird vor allem von Seite der CDU begrüßt: "Wir waren von Anfang an der Meinung, dass diese Rechtsform die wirtschaftlichste Lösung für die Stadt ist. Gut, dass das endlich auch von anderen Fraktionen so gesehen wird", sagt Wolfgang Kaiser.

Der Fraktionschef hätte sich nur gewünscht dass über alle Aufgaben der künftigen AöR schon 2016 entschieden worden wäre. "Wenn wir erst Mitte 2017 wissen, was wir wollen, dann haben wir noch lange keine funktionsfähige AöR. Das wird ein Jahr, vielleicht sogar zwei dauern", sagt Kaiser.

(wilp)
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