Grevenbroich Baugebiet Kapellen: FDP lehnt Gestaltungssatzung ab

Grevenbroich · Ist für das Neubaugebiet Kapellen eine Gestaltungssatzung erforderlich oder nicht - dazu gab es jetzt im Planungsausschuss unterschiedliche Ansichten, die FDP lehnt sie ab. Die "Stadtentwicklungsmaßnahme" Kapellen mit zwei Bauabschnitten ist fast fertig, der Hausbau dort war nach Vorgaben in Gestaltungshandbüchern erfolgt. Nun denkt die Stadtverwaltung an die weitere Zukunft: Mit einer Gestaltungssatzung sollen den Immobilienbesitzern Regeln für die künftige Entwicklung des Gebietes, beispielsweise bei Haus-Umbauten, vorgegeben werden - für Dächer, Fassaden und Garagen.

In der FDP-Fraktion gab es allerdings zu diesem Thema "einige Bauchschmerzen", wie Ratsherr Peter Cremerius erklärte. Eine solche Satzung widerspreche der liberalen Grundhaltung seiner Partei, sagte der Politiker. "Sie bevormundet die Bürger, beschneidet sie in ihren Eigentumsrechten", so Cremerius weiter. "Man sollte hier nicht überreglementieren. Ich halte diese Satzung für überflüssig." Der FDP-Politiker nannte ein Beispiel aus dem Entwurf: Der sieht "ausschließlich anthrazit-farbene" Dächer vor. "Was stört es, wenn ein Hausherr sein Dach in einer anderen Farbe, etwa blau, deckt?", fragte Peter Cremerius. "Geschmack sollte man nicht behördlich verordnen."

Mit der generellen Ablehnung stand die FDP-Fraktion im Ausschuss allein, beschlossen wurde die Gestaltungssatzung aber dennoch nicht. Das Gremium beschloss, dass der Entwurf zunächst überarbeitet wird.

Wolfgang Kaiser (CDU), der den Ausschuss leitete, hatte mehrere Änderungswünsche. Neben anthrazit-farbenen Dächern sollten Eindeckungen auch in anderen Grau-Tönen möglich sein. Bei der Fassaden-Gestaltung wünschen die Christdemokraten freiere Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Materialwahl. Und auch für die Firsthöhe der Nebendächer - "mindestens ein Meter unterhalb der Firsthöhe des Hauptdaches" - möchte die CDU mehr Freiraum gewähren. Die Stadtverwaltung wird die Gestaltungssatzung nun entsprechend überarbeiten und erneut vorlegen.

(NGZ)
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