Grevenbroich Baumschutz künftig mit dem Maßband

Grevenbroich · Die Stadt plant, alle Bäume ab 1,20 Meter Stammumfang in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.

 Welcher Baum auf Privatgrund unter die Baumschutzsatzung fallen soll, kann leicht mit dem Maßband geklärt werden. Dieser Baum wäre dabei.

Welcher Baum auf Privatgrund unter die Baumschutzsatzung fallen soll, kann leicht mit dem Maßband geklärt werden. Dieser Baum wäre dabei.

Foto: L. Berns

Wer seine Taille misst, freut sich in der Regel über einen geringen Umfang. Das Maßband könnte künftig auch bei Bäumen in Grevenbroich angelegt werden - doch sollen "Dicke" belohnt werden. Der Arbeitskreis für die Baumschutzsatzung schlägt dem Landschaftspflege- und Umweltausschuss vor, künftig alle Bäume ab 1,20 Meter Stammumfang zu schützen. Eine Entscheidung über die Änderung der Baumschutzsatzung traf der Ausschuss gestern Abend noch nicht, der Beschluss soll im Juni nach einem weiteren Arbeitskreistreffen gefasst werden.

Die SPD hatte eine Überarbeitung der Satzung gefordert. Bislang werden neben dem städtischen Baumbestand lediglich 144, konkret aufgeführte Bäume auf Privatgrund geschützt. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren durch Stürme und Krankheit gesunken.

Wir möchten künftig eine größere Zahl von Bäumen, die einen großen Wert fürs Stadtbild haben, schützen", erklärt Ausschussvorsitzender Ralf Cremers (CDU). Etliche Kommunen in NRW nehmen den Stammumfang als Maßstab für den Baumschutz. Eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht einen Schutz ab 80 Zentimetern Stammumfang vor. Die Stadtverwaltung hatte darauf hingewiesen, dass eine Änderung mit diesem Maß zu erheblichem Arbeitsaufwand führen würde, "der mit dem derzeitigen Mitarbeiterbestand nicht zu leisten ist", wie Beigeordneter Florian Herpel in der Vorlage für den Ausschuss ausführt.

Also empfiehlt der Arbeitskreis den Politikern einen Kompromiss: Der Baumschutz soll erst ab 1,20 Meter Umfang (gemessen einen Meter über dem Boden) gelten, damit sind weniger Bäume betroffen. Die Frage, ob ein Baum geschützt ist "kann leicht geklärt werden, das geht mit dem Maßband", sagte Ralf Cremers vor der Sitzung. Eine weitere Änderung: Soll ein geschützter Baum - etwa wegen Krankheit oder aus anderen Gründen - gefällt werden, wurde der Antrag bislang dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt. Künftig sollen die Politiker nur entscheiden, wenn es sich um städtische Bäume handelt. Bei Fällanträgen von privaten Eigentümern soll die Verwaltung das Urteil fällen. Eine Liste mit allen schützenswerten Bäumen ab 1,20 Meter Stammdurchmesser auf Privatgrund soll, wie Cremers erläutert, im Rathaus nicht erstellt werden.

Die CDU sieht mit dem vorgelegten Entwurf eine Verbesserung für den Baumschutz. Die FDP dagegen betrachtet, wie Steffen Büttgenbach in der Ausschusssitzung erklärte, in dem Vorschlag "einen zu starken Eingriff ins Privateigentum". Der Wert vieler Grundstücke könnte gemindert werden. "Da sollte der Staat nicht so weit hinein reden", so Büttgenbach. "Bäume verbessern die Luft. Die Kommunen forsten auf, aber auch Privatleute sind gefordert", entgegnete Detlef Igné (Mein Grevenbroich).

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort