Grevenbroich E-Zigaretten trotz Rauchverbots erlaubt

Grevenbroich · In Haus Portz ist das Dampfen von E-Zigaretten erlaubt. Darauf weisen die Gastronomen explizit hin. Sie stützen sich auf ein Gerichtsurteil.

 Ulrich Vogt und Nadja Chramzowa betreiben gemeinsam die Traditionsgaststätte "Haus Portz" am Grevenbroicher Markt.

Ulrich Vogt und Nadja Chramzowa betreiben gemeinsam die Traditionsgaststätte "Haus Portz" am Grevenbroicher Markt.

Foto: Lothar Berns

Mit dieser Maßnahme hofft Ulrich Vogt, wieder mehr Gäste ins Haus Portz zu locken. "E-Zigaretten erlaubt" steht auf den Zetteln, die in jedem Fenster der Traditionsgaststätte am Grevenbroicher Markt hängen. Ulrich Vogt führt das Lokal gemeinsam mit Nadja Chramzowa. "Seit Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes haben wir einen Umsatzrückgang von knapp 25 Prozent", sagt er. Es müsse sich etwas tun. "Nachdem wir das Dampfen von E-Zigaretten erlaubt haben, hat sich immerhin ein Stammtisch neu formiert."

Ermöglicht wurde die Regelung durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Das hatte einem Gastwirt im Februar recht gegeben, der seinen Gästen den Konsum von E-Zigaretten erlauben wollte - trotz des umfassenden NRW-weit gültigen Nichtraucherschutzgesetzes. Die Begründung: In E-Zigaretten werde kein Tabak "verbrannt", sondern eine nikotinhaltige Flüssigkeit "verdampft". Deshalb könne schon vom Wortsinn her nicht von "Rauchen" die Rede sein. In Haus Portz stützen sie sich auf dieses Urteil. "Ich habe es mir ausgedruckt und laminiert", sagt Vogt. "Wenn mich Gäste auf die E-Zigaretten ansprechen, zeige ich es ihnen."

Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist man zurückhaltender. Auf der Internetseite des Bundesverbandes wird darauf hingewiesen, dass rechtlich noch nicht abschließend geklärt sei, ob der Konsum von E-Zigaretten unter die Nichtraucherschutzgesetze falle. Widersprüchliche Auffassungen von Gerichten sorgen für Irritationen. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deghoga-Bundesverbandes, betonte gestern im Gespräch mit unserer Zeitung die unbefriedigende Situation. "Es muss eine sichere Rechtslage geschaffen werden", sagte sie.

Für Ulrich Vogt ist sie mit dem Urteil von Köln klar. Doch das könnte sich ändern: Die Stadt Köln hat Berufung eingelegt. Jetzt ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gefragt. Im NRW-Gesundheitsministerium wird ohnehin weiter der Standpunkt vertreten, dass auch E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen. Ähnlich hatten dies Richter in Hessen gesehen. "Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass es sich bei dem Konsum elektronischer Zigaretten um ,Rauchen' im Sinne des Gesetzes handelt", erklärt eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums mit. Sehen die Richter des OVG Münster dies ebenfalls so, würde dies das Aus für die E-Zigaretten in Haus Portz bedeuten.

Die gesundheitlichen Folgen der E-Zigarette sind umstritten. Gerade zum heutigen Weltnichtrauchertag wird das Thema diskutiert. Das NRW-Gesundheitsministerium mahnt an, die E-Zigarette dürfe keineswegs als "gesunde Alternative" zu Tabakprodukten verstanden werden. Auch der Dampf von E-Zigaretten enthalte gesundheitlich bedenkliche Stoffe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und das E-Rauchen dort zu untersagen.

(NGZ)
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