Grevenbroich Gas- und Wasserwerk: Urteil betrifft nicht "Erdgas-Perfekt"

Grevenbroich · Der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen nicht allein an den Heizölpreis gekuppelt werden dürfen. "Für eine endgültige Bewertung warten wir das schriftliche Urteil ab", so Willi Peitz, Geschäftsführer des Gas- und Wasserwerks Grevenbroich.

Doch GWG betont: Das "Urteil betrifft Erdgas-Perfekt nicht". Diesen Vertrag nutzte der überwiegende Teil der Kunden. Erdgas-Perfekt stelle "nicht allein auf die Entwicklung des Heizölpreises ab". Neben dem recht auf Gaspreiserhöhungen verpflichte sich GWG, "Preissenkungen unmittelbar weiterzugeben". Zudem beziehe sich das Urteil auf einen früheren Zeitraum, heute gebe es für private Verbraucher einen funktionierenden Wettbewerb.

(NGZ)
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