Grevenbroich Gebühr für Niederschlagswasser: Stadt verschickt Selbstauskunftsbögen

Grevenbroich · Die Stadt will die Daten zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr auf eine neue Datenbasis stellen. Das heißt: 15.000 Grevenbroicher Grundstückseigentümer erhalten demnächst per Post Erhebungsblätter, die über ihre versiegelten Flächen informieren sollen. Wie die Verwaltung jetzt mitteilt, wird mit dem Versand der Selbstauskunftsbögen nach dem Ende der Sommerferien begonnen. Für den Einzelnen kann das künftig geänderte Gebühren-Beträge bedeuten.

 Mit einer Regentonne kann bei der Gebühr gespart werden.

Mit einer Regentonne kann bei der Gebühr gespart werden.

Foto: dpa-tmn

Konkret werden die Grundstücksinhaber aufgefordert, die Angaben in den Erhebungsblättern zu prüfen und die für die Berechnung der künftigen Niederschlagswassergebühren erforderlichen Angaben zu machen. Eine mitgeschickte Info-Broschüre soll Antworten auf möglicherweise aufkommende Fragen liefern. Darüber hinaus, sagt die Stadt, ständen vom 29. August bis zum 16. September Mitarbeiter des Büros WTE, das die Verwaltung bei der Erhebung unterstützt, unter der kostenlosen Hotline 0800 9464261 für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung.

Hintergrund der Neuerhebung, erklärt die Verwaltung, sei im Wesentlichen die Tatsache, dass der Datenbestand teilweise nicht mehr aktuell ist. Im Zuge der Kanal-Erweiterung im Stadtgebiet hätten weitere Grundstücke die Möglichkeit erhalten, das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Außerdem seien im bereits kanalisierten Stadtgebiet viele Neubauten entstanden, die ebenfalls das anfallende Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal einleiten. Dieses fortlaufende Anwachsen der versiegelten und bebauten Flächen sei der Stadt in den vergangenen Jahren - seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr 1997 - nicht immer mitgeteilt worden.

Erfasst wird deshalb die Größe bebauter und versiegelter Flächen - und ob Regenwasser ins Kanalnetz geleitet wird oder auf dem Grundstück versickert. Die Eigentümer müssen dafür nicht immer zum Zollstock greifen. Anhand von Luftbildern wurden bereits Flächen berechnet. Der Eigentümer soll Auskunft über Versiegelungsart und Entsorgung des Regenwassers geben - und ob sich etwas geändert hat. Die Daten fließen in die Gebührenkalkulation für 2017 ein.

Der Abwasserbetrieb will das Berechnungsverfahren vereinfahren und der Rechtsprechung anpassen. Künftig soll nur noch zwischen vollständig versiegelten Flächen (etwa Asphalt, Beton, Verbundpflaster, Dachflächen), die mit einem Abflussbeiwert von 100 Prozent berechnet werden, sowie teilversiegelten Flächen, die zu 50 Prozent berücksichtigt werden, unterschieden werden. Dazu sollen etwa Rasengitter und Gründachflächen gehören sowie sogenanntes "Ökopflaster", das bislang nur zu 30 Prozent berücksichtigt wird.

(NGZ)
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