Grevenbroich Geldstrafe wegen Sozialleistungsbetrugs

Grevenbroich · Das Amtsgericht Grevenbroich hat gegen die Tochter einer Pflegeheimbewohnerin jetzt per Strafbefehl eine Geldstrafe im dreistelligen Euro-Bereich wegen versuchten Sozialleistungsbetrugs festgesetzt. Das teilt der Rhein-Kreis Neuss mit. "Falsche Angaben werden von uns zur Anzeige gebracht", sagt Kreisdirektor und -sozialdezernent Dirk Brügge. "Das zeigt, dass man so etwas nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte."

Im vorliegenden Fall hatte die bevollmächtigte Tochter Sozialhilfeleistungen als Hilfe zur Pflege durch Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten für ihre Mutter beim Kreissozialamt beantragt. Dabei gab sie zu der regelmäßigen Frage nach Vermögen an, dass ihre Mutter über ein Sparguthaben in zweistelliger Höhe verfüge und dass in den vergangenen zehn Jahren keine Vermögenswerte verschenkt oder aufgelöst worden seien.

Nach Prüfung der dem Sozialhilfeantrag beigefügten Unterlagen sei aber festgestellt worden, dass kurz vor der Aufnahme ins Heim ein hoher vierstelliger Betrag dem Girokonto der Mutter durch Umbuchung gutgeschrieben und am selben Tag bar abgehoben wurde, sagt der Kreis. Weitere Nachforschungen hätten ergeben, dass die in Rede stehende Summe aus der Auflösung eines Geldmarktkontos der Heimbewohnerin stammte.

Zum Verbleib habe die Tochter erklärt, dass sie die Abhebung im Auftrag ihrer Mutter getätigt und ihr das Geld ausgehändigt habe. Bei einer Befragung habe die Seniorin jedoch glaubhaft erklärt, dass sie weder über die Höhe des Guthabens auf ihrem Konto Kenntnis noch ihre Tochter beauftragt hatte, Geld zu holen. Der Sozialhilfeantrag wurde danach in Höhe des abgehobenen Geldes abgelehnt. Das Sozialamt erstattete Anzeige.

(NGZ)
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