Grevenbroich Haftstrafen für Einbrüche: Täter machten Party mit der Beute

Grevenbroich · Eine Tatserie von 14 Einbrüchen warf der Staatsanwalt den 17 und 20 Jahre alten Angeklagten vor dem Jugendschöffengericht vor.

Ein 17-jähriger Obdachloser und ein 20 Jahre alter Mönchengladbacher saßen gestern nicht zum ersten Mal vor Gericht. Ihre Register weisen bereits mehrere Vorstrafen auf. Vor dem Jugendschöffengericht gestanden sie ohne zu zögern ein, Anfang des Jahres in einem, Zeitraum von drei Wochen, in einigen Fällen gemeinsam, in Jüchen und Mönchengladbach in Gebäude mit einem Brecheisen eingebrochen zu sein.

Sie stahlen aus einer Jüchener Schule zwei Laptops und 2500 Euro. Auch Kindergärten in Jüchen verschonten die Beiden nicht. Dort erbeuteten sie ebenfalls Laptops. In einem Warenhaus brachen die jungen Täter einen Tresor auf und nahmen 4000 Euro mit. In einem weiteren Warenhaus blieb es beim Versuch, den Tresor zu öffnen. Aus einem Mönchengladbacher Mehrfamilienhaus stahlen sie ein Fahrrad im Wert von 2000 Euro.

Am Ende hatten die jugendlichen Einbrecher Pech. An einem Gladbacher Warenhaus hatten sie Dachziegel entfernt und waren so in das Gebäude eingedrungen. Doch dort wurden sie nach dem Alarm gestellt und festgenommen. Im Gerichtssaal war bald klar, dass die beiden die Diebstähle nicht aus Not begangen hatten: "Party wollten wir machen", gaben sie zu.

Die Straftaten, die die Angeklagten mit einem Teleskopschlagstock begangen hatten, wurden als Diebstähle mit Waffen gewertet. Solche Taten ahndet der Gesetzgeber mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei beiden Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewendet. Den Obdachlosen verurteilte das Jugendschöffengericht wegen Einbruchsdiebstahls in acht Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. Außerdem wurde in dessen Urteil noch ein Strafbefehl mit ein bezogen.

Der mitangeklagte 20-jährige Mönchengladbacher erhielt wegen Diebstahls mit Waffen in insgesamt sechs Fällen eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Beide Angeklagte seien Bewährungsversager. Da könne es keine milde Strafe mehr geben, hieß es in der Urteilsbegründung des Jugendschöffengerichts. Zugunsten der jungen Männer hatte das Gericht deren Geständnis gewertet, zugleich aber auch festgestellt, dass die Angeklagten mit ihren heftigen Straftaten eine nicht unbeträchtliche Beute gemacht und dabei erhebliche Schäden verursacht hatten.

(NGZ)
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