Grevenbroich Jogger streitet mit Autofahrer vor dem Amtsgericht

Grevenbroich · Beinahe ist der Streit zweier 61-Jähriger im Amtsgericht eskaliert. Ursache: Das Fahrverbot auf einem Wirtschaftsweg.

Höflich habe der 61-Jährige Jogger den gleichaltrigen Autofahrer auf das Fahrverbot hingewiesen, dem dieser sich auf dem Wirtschaftsweg in Neukirchen widersetzte. "Da fahren alle", gab der Fahrer gestern vor dem Amtsgericht wieder, was er auch im Sommer 2013 zu dem Freizeitläufer gesagt haben will. Doch noch etwas wiederholte er bei der Verhandlung, die nach zwei Jahren noch immer sein Gemüt erregt: Seine Drohungen gegenüber dem Jogger.

"Hätte ich ihn erwischt, hätte ich ihm das Auto um den Hals gewickelt!", rief der Rentner vor Gericht und sprang auf. Als Zeuge sollte er über den Vorfall aussagen, der sich auf dem Landwirtschaftsweg an der Neukircher Heide zugetragen hat. Der Beklagte sei ihm joggend entgegengekommen und habe sich dem Auto in den Weg gestellt. Beide machten die Aussage, dass er ihn dadurch am Weiterfahren hindern wollte - doch dann gehen die Versionen weit auseinander. "Er hat mich am Schienbein angefahren. Als ich weglief und die Polizei rief, brüllte er mir nach. Das hat die Polizei auch im Hintergrund gehört", sagte der Jogger. Sein Gegenüber gab zu, "langsam angefahren" zu sein, von einer Kollision will er nichts wissen. Stattdessen - und das war der Anlass der Schadensersatzklage - soll der Jogger mit der Faust Dellen in die Motorhaube des Autos geschlagen haben. Der wies den Vorwurf von sich, er habe sich lediglich "mit beiden Händen abgestützt", nachdem der Kläger ihn mit dem Auto angefahren hatte.

Trotz aller Versuche der Richterin, die Streitenden zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, glätteten sich die Wogen im Saal nicht. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass die Dellen am Auto nicht von ihrem Mandanten stammen müssten. Sie bestand auf einem Gutachten, dass sich der Autofahrer jetzt von einem Sachverständigen holen muss. Kostenpunkt: mindestens 1000 Euro. Die muss am Ende der Verlierer des Prozesses zahlen. Ein hoher Einsatz für den Kläger: Der will vom Jogger lediglich 300 Euro "zur Deckung seiner Unkosten" haben.

(bur)
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