Grevenbroich Kita-Streik: Stadt soll zurückzahlen

Grevenbroich · Betroffene Eltern sollen gezahlte Beiträge für die Streiktage zurückerhalten.

Die Geister-Kitas von Düsseldorf
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Foto: Endermann, Andreas (end)

Die vom Kita-Streik betroffenen Eltern können darauf hoffen, dass sie ihre trotz des Ausfalls der Betreuungsleistungen gezahlten Beiträge zurückerhalten. Ein entsprechender Beschluss wurde jetzt vom Stadtrat gefällt. Bürgermeisterin Ursula Kwasny wies allerdings darauf hin, die Umsetzbarkeit nun prüfen zu lassen. "Wir müssen sehen, ob eine solche Rückzahlung rechtens ist", sagte sie. Die Verwaltungschefin verwies auf entsprechende Mitteilungen der zuständigen Aufsichtsbehörden, dass eine Rückzahlung nicht möglich sei, da sich die Stadt in der Haushaltssicherung befindet.

Diese Sicht wird von den Ratsmitgliedern, die einstimmig für eine Rückzahlung votierten, jedoch nicht geteilt. FDP-Fraktionsvorsitzender Markus Schumacher betonte, dass es sich bei der Erstattung zwar um eine freiwillige Leistung handele. "Normalerweise wird es so gehandhabt, dass diese gegenfinanziert werden muss, damit die Kommunalaufsicht zustimmt", sagte er. Dies sei im Falle des Kita-Streiks bereits geschehen. Denn die Elternbeiträge und das Essensgeld seien zwar in die Stadtkasse geflossen. Auf der anderen Seite zahlt die Stadt als Träger für die Streiktage allerdings keinen Lohn - und spart somit deutlich an Personalkosten. Ihr Geld für die Streiktage erhalten die Kita-Mitarbeiter aus den Streikkassen der Gewerkschaften, der sie angehören. Unterm Strich habe die Stadt durch den Streik also ein Plus verzeichnet. "Wenn man das gegenüberstellt, gibt es eigentlich kein schlüssiges Argument dafür, dass eine Rückzahlung nicht geleistet werden darf", meint Schumacher.

Kita-Streik: Demo in Krefeld
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3000 Teilnehmer bei Demo zum Kita-Streik in Köln
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Durch die Bank wurde der FDP-Antrag von den anderen Ratsfraktionen in der Sitzung am Donnerstagabend im Bernardussaal unterstützt. Dabei verwiesen die Fraktionsvorsitzenden einmütig darauf, dass die Stadt die gezahlten Beiträge für Betreuung und Verpflegung auch im Sinne der Familienfreundlichkeit zurückzahlen soll.

(abu)
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