Grevenbroich Nach Urteil: Geplante Steuer für Wettbüros ist vom Tisch

Grevenbroich · Ausschuss sollte heute über neue Abgabe diskutieren.

Heute um 18 Uhr trifft sich der Haupt-, Finanz- und Demografieausschuss im Bernardussaal am Alten Rathaus. Auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils steht eine Debatte über die Einführung einer Steuer für Wettbüros. Der Punkt kann gestrichen werden: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Steuer gestern für verfassungswidrig erklärt.

Die Wettbürosteuer, so das Gericht, sei keine örtliche Aufwandsteuer. Als indirekte Steuer müsse sie dem Steuerschuldner, dem Betreiber eines Wettbüros, die Überwälzung auf den eigentlichen Steuerschuldner, den Besucher eines Wettbüros, ermöglichen. Dies sei aber ausgeschlossen, wenn der Besucher für den Steuergegenstand, das Mitverfolgen der Wettereignisse, gar keine finanziellen Aufwendungen habe. Eine Vergnügungssteuer ohne finanziellen Aufwand dessen, der sich vergnügt, sei daher nicht verfassungsgemäß.

Stadtkämmerin Monika Stirken-Hohmann hatte in der Vorwoche erklärt, dass sie an der Einführung einer Wettbürosteuer arbeite. Die Gründe: Zum einen möchte die Stadt - wenn die eher unbeliebten Betriebe schon nach Grevenbroich kommen - an deren Gewinn mitverdienen. Zum anderen soll die Stadt mit der Abgabe so unattraktiv wie möglich für Wettbürobetreiber gemacht werden. Zurzeit gibt es sieben Wettbüros im Stadtgebiet.

Dass sich nach dem Urteil der Karlsruher Richter die Diskussion im heutigen Haupt-, Finanz- und Demografieausschuss wohl erübrigen wird, wurde von FDP-Fraktionschef Markus Schumacher gestern begrüßt: "Wir halten nichts von einer Wettbürosteuer. Solche Bagatellsteuern sind lediglich Ausdruck höchster Not der Kommunen", meinte er gegenüber unserer Zeitung. Schumacher forderte die rot-grüne Landesregierung zum Handeln auf. Sie müsse "endlich für eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs sorgen", sagte er.

Das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen.

(wilp)
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