Grevenbroich Neue Beschwerden über Vorkasse in Notdienstpraxis

Grevenbroich · Das Thema "Behandlung nur gegen Vorkasse" bei privat Krankenversicherten bewegt die NGZ-Leser. Per E-Mail und über das soziale Netzwerk Facebook haben unsere Redaktion mehrere Zuschriften erreicht, die belegen: Die Geschichte ist offenbar kein Einzelfall.

Am Donnerstag hatte unsere Zeitung die Erfahrungen einer Privatpatientin geschildert, die am vergangenen Wochenende in der eigenständig arbeitenden Notdienstpraxis am Kreiskrankenhaus medizinische Hilfe suchte. Die Grevenbroicherin und ihr Mann berichteten, am Empfang zu einer Vorschusszahlung in Höhe von 50 Euro aufgefordert worden zu sein - ansonsten werde der an diesem Tag diensthabende Arzt nicht tätig. Eine weitere Beschwerde gleichen Inhalts, auch das wurde berichtet, liegt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vor und wird derzeit geprüft. Der Notdienst in der Notdienstpraxis am Kreiskrankenhaus wird auf Grundlage einer gemeinsamen Notdienstordnung von Ärztekammer und KV geregelt.

"Die geschilderte Vorkasse-Regelung haben wir selbst bereits vor Jahren in Grevenbroich so erlebt", schreibt zum Beispiel ein Leser, der öffentlich lieber anonym bleiben möchte. Alle Namen der Beschwerdeführer liegen der Redaktion vor. "Der Arzt", heißt es in der E-Mail, "wollte unsere kleine Tochter (schwere Bindehautentzündung, Privatversicherte über mich) nur gegen Vorkasse behandeln (...) Auch wir waren längst als Patienten im System und unsere Bonität war bekannt (...) Zitat, als ich meinen Personalausweis zeigte, um zu beweisen, dass wir wirklich Familie S. sind: ,Der Ausweis kann geklaut sein. Sie könnten ja auch ein dahergelaufener polnischer Wanderarbeiter sein!'" Seine Frau und er, schreibt der Leser, seien entsetzt gewesen, hätten aber bezahlt, da ihre Tochter dringend auf ein Medikament angewiesen war. Tage später sei die Rechnung gekommen, abzüglich der bereits gezahlten 30 Euro.

"Die Behandlung eines hilfesuchenden Patienten, gerade im Notdienst, von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen, ist nicht üblich und auch nicht okay", sagt Dirk Schulenburg, Justitiar bei der Ärztekammer Nordrhein. "In solchen Fällen können sich Patienten auch an die Ärztekammer wenden." Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung hat auch diese Leserin bereits eingelegt; sie schreibt, dass sie vor circa zwei Wochen Ähnliches erlebt hat: "Mit akuten Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich suchte ich am Sonntag vor Rosenmontag die Notfallklinik am Kreiskrankenhaus Grevenbroich auf, weil ich mir anders nicht mehr zu helfen wusste. Nicht nur, dass ich zur Behandlung mit 50 Euro in bar zur Vorkasse gebeten wurde, sondern auch, dass der behandelnde Arzt mich in einer wirklich unangemessenen Art und Weise untersucht und behandelt hat. Wäre nicht mein Lebensgefährte dabei gewesen, hätte man das nicht geglaubt." Eine Antwort der KV auf ihre Beschwerde stehe noch aus.

(NGZ)
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