Grevenbroich Polizei erklärt, was Verkehrsteilnehmer bei Unfällen tun sollten

Grevenbroich · Der Unfall, bei dem eine 20-Jährige mit ihrem Auto auf dem Dach liegend im Feld landete und der nach ihren Angaben niemand geholfen hat, obwohl Autos vorbeigefahren seien, hat hohe Wellen geschlagen. Deshalb hat unsere Redaktion bei der Polizei nachgefragt, wie genau es sich mit der Pflicht zur Hilfeleistung verhält.

Polizeisprecherin Diane Drawe verweist auf den Paragrafen 323c des Strafgesetzbuches zur unterlassenen Hilfeleistung. Der lautet: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Die Verkehrsteilnehmer seien also verpflichtet, anderen bei Unglücken Hilfe zu leisten, sei es bei Unfällen, bei gestürzten Personen oder bei Notfällen wie einem Herzinfarkt. "Bei einem Unfall sollten sich andere Verkehrsteilnehmer vergewissern, ob jemand verletzt ist und dann helfen. Alternativ kann per Handy oder vom nächsten Telefon aus ein Notruf abgesetzt werden", so die Polizeisprecherin. Sie stellt klar: "Niemand muss sich selbst in Gefahr begeben." Wer also im Dunklen einen Unfall sehe, aber aus Angst nicht nahe herangehen wolle, könne einfach den Notruf wählen. Dann mache er sich auch nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Wenn bereits jemand anderes helfe, bestehe ebenfalls keine Verpflichtung, selbst auch noch Hilfe zu leisten. Im Zweifel sollten die Bürger aber "lieber einmal zu viel als einmal zu wenig anrufen", betont Drawe. "Bei Verkehrsunfällen bekommen wir oft mehrere Anrufe", sagt sie. Schließlich habe fast jeder heute ein Handy dabei. Für Polizei und Rettungskräfte sei es zudem wichtig, dass der Unfallort schnell erreicht werden könne. Falls er versteckt liegen sollte, könne es notwendig sein, dass der Anrufer die Einsatzkräfte an den Unfallort führt und daher in der Nähe bleiben und warten muss.

(arr)
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