Grevenbroich Stadt kann den Bedarf an U3-Plätzen bislang decken

Grevenbroich · Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur U3-Betreuung wird auch in der Grevenbroicher Stadtverwaltung aufmerksam verfolgt. "Wir werden das Urteil studieren, aber wir blicken gelassen in die Zukunft", erklärt Paul Janus, Abteilungsleiter im Jugendamt. "Wir hatten bislang keine Klagen von Eltern auf Schadensersatz oder wegen Nichterfüllung des Betreuungsanspruchs - und wir rechnen auch künftig nicht damit", sagt Janus.

Der BGH hatte Eltern recht gegeben, die sich zeitig um einen Betreuungsplatz bemüht hatten, aber keinen erhalten hatten. In solchen Fällen können Eltern für ihre ein und zwei Jahre alten Kinder Schadenersatz von der Kommune verlangen, wenn die eine Mitschuld am Platzmangel trägt. "Bislang konnten wir allen betroffenen Eltern eine Betreuung in einer Kindertagessstätte oder Kindertagespflege anbieten", sagt Paul Janus. Stadtweit würden 371 U3-Plätze in Kitas und zusätzlich rund 130 Kindertagespflege-Plätze bereit stehen. Seit 2008 seien mehr als 300 Plätze geschaffen worden - "in gemeinsamer Anstrengung der Stadt und anderen Träger", erklärt Janus. Er betont aber, "dass nicht alle Eltern einen gewünschten Platz in ihrem Wohnort erhalten". Der Anspruch könne nur stadtweit erfüllt werden. In der Vergangenheit gab es Beschwerden von Eltern insbesondere aus Kapellen, dass sie im Ort mit dem großen Neubaugebiet keinen Platz erhielten und sie ihre Kinder in Kitas in anderen Stadtteile bringen müssten. Mit einer Versorgungsquote von 30 Prozent bei der U3-Betreuung liegt Grevenbroich deutlich über dem NRW-Schnitt mit 25,7, aber unter dem Bundesdurchschnitt mit 32,7 Prozent.

Pläne für den weiteren Ausbau der U3-Betreuung bestehen im Rathaus derzeit nicht. "Wir gehen davon aus, dass wir auch im Kita-Jahr 2017/18 die Nachfrage erfüllen können", sagt Paul Janus.

(cso-)
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