Grevenbroich Stadt sucht Schöffen für Jugendkammer

Grevenbroich · Frauen und Männer zwischen 25 und 69 Jahren können sich bewerben.

Die Stadt stellt zurzeit Vorschlaglisten für sieben Hauptschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Mönchengladbach sowie für sechs Hauptschöffen für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mönchengladbach aus.

Gesucht werden Frauen und Männer für die Wahlperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Grevenbroich entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung über die Zusammensetzung der Schöffenliste.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlang in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils ebenso wie geistige Beweglichkeit und - wegen der anstrengenden Sitzungsdienste - körperliche Eignung. Es kann nur von deutschen Staatsangehörigen übernommen werden. So steht es im Paragraf 31 Gerichtsverfassungsgesetz. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Diese Befähigung können die Kandidaten durchaus bei der Erziehung eigener Kinder oder bei einer ehrenamtlichen Arbeit in der Jugendfürsorge, in der freien Wohlfahrtspflege oder bei Jugendverbänden erworben haben. Ein kurzer Hinweis in der Bewerbung reicht hier aus. Bewerben können sich alle interessierten Frauen und Männer mit Erstwohnsitz in Grevenbroich, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 31. Januar 2019 mindestens 25, aber höchstens 69 Jahre alt sind.

Das offizielle Antragsformular für die Bewerbung um das Amt des Jugendschöffen steht auf der Seite der städtischen Homepage und ist via www.grevenbroich.de erreichbar. Weitere Infos hat Christa Schmitz-Kahmen im Fachbereich Jugend, Telefon 02181 608545 oder per E-Mail an christa.schmitz-kahmen@grevenbroich de.

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