Grevenbroich Weiter Streit um Hammerwerk-Apotheke

Grevenbroich · Die Auseinandersetzung um eine Apotheke im Gewerbegebiet wird bald das Verwaltungsgericht beschäftigen Dennoch hat der Planungsschuss jetzt bekräftigt, dass weitere zentrenrelevante Sortimente dort nicht angesiedelt werden sollen.

Im Einkaufszentrum am Hammerwerk - zwischen Edeka und Lidl - zieht im Dezember ein neues Sonnenstudio ein. Ursprünglich war die mehr als 200 Quadratmeter große Fläche für etwas anderes vorgesehen - eine große Apotheke. Trotz des neuen Mieters geht der Dauer-Konflikt zwischen der Stadt und den Grundstückseigentümern aber weiter. Die Familie Hermanns hält an ihrem ursprünglichen Plan fest, sie will die Ansiedlung einer Apotheke einklagen. Frühestens im Januar wird eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erwartet, ob in dem Gewerbegebiet Medikamente verkauft werden dürfen. Die Stadt will die Apotheke dort verhindern.

Die Mehrheit des Planungsausschusses hat sich jetzt nach zweistündiger Beratung hinter verschlossenen Türen dafür ausgesprochen, dass an dem Standort keine weiteren zentrenrelevanten Sortimente angesiedelt werden dürfen. Und dazu gehört laut dem Einzelhandelsstandortkonzept ausdrücklich auch eine Apotheke.

Mit seiner Entscheidung zum Flächennutzungsplan und zur Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs hat es sich der Ausschuss nicht leicht gemacht. Mit dem künftigen B-Plan will die Stadt verhindern, dass sich zusätzliche Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, deren Sortiment in Konkurrenz zu Angeboten in der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, treten könnte. In einer neuen gutachterlichen Stellungnahme empfiehlt die Kölner Beratungsgesellschaft CIMA der Stadt, "die Ansiedlung einer Apotheke am Standort Am Hammerwerk planungsrechtlich auszuschließen."

Bereits 2014 hatten die Ratsgremien für das Gebiet um Edeka mit Blick auf das künftige Planverfahren eine Veränderungssperre verhängt. Die Verwaltung wies nun auf wichtige Fristen hin. Danach hat die Sperre höchstens bis Frühjahr 2017 Gültigkeit. Ist das Bebauungsplanverfahren bis dahin nicht ausreichend weit gediehen, besteht die Gefahr, dass unerwünschte Ansiedlungen nicht verhindern werden können.

Also waren Entscheidungen gefragt. Nach Information unserer Redaktion fiel das Votum für die Planverfahren knapp aus. Die CDU enthielt sich der Stimme. "Wir sind für die Bestimmungen des Einzelhandelsstandortkonzepts, aber wir wollen erst das Ergebnis der Klage abwarten", erklärte Fraktionschef Wolfgang Kaiser nach der Sitzung.

Bereits am 22. September hatte es einen Erörterungstermin rund um das Einkaufszentrum gegeben, an dem eine Vertreterin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ebenso teilgenommen hatte wie die von der Stadt und der Eigentümerfamilie beauftragten Rechtsanwälte. Laut Beobachtern soll sich die Gerichtsvertreterin eher "pro" Apotheke ausgesprochen haben.

Für den Fall, dass die Entscheidung des Gerichts zugunsten der Ansiedlung ausfällt, wollen die Eigentümer Schadensersatz einfordern - etwa für verloren gegangene Mieteinnahmen und Gutachterkosten in Höhe von 12.000 Euro .

(NGZ)
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