Grevenbroich Zu Silvester droht die Obdachlosigkeit

Grevenbroich · Eine 68-jährige Frau soll nach 15 Jahren ihre Mietwohnung wegen Eigenbedarfs des Eigentümers zwangsräumen. Sie legt Berufung ein.

 Obdachlosigkeit droht Elisabeth von Bodnarovicz-Romanow-Conte wegen einer Räumungsklage zum 31. Dezember.

Obdachlosigkeit droht Elisabeth von Bodnarovicz-Romanow-Conte wegen einer Räumungsklage zum 31. Dezember.

Foto: Gundhild Tillmanns

Weihnachten wird Elisabeth von Bodnarovicz-Romanow-Conte in diesem Jahr nichts zu feiern haben, im Gegenteil: "Mir droht die Obdachlosigkeit", sagt die 68-Jährige. Die gebürtige Wienerin wohnt seit 15 Jahren in Orken Am Waddenberg. Doch nun soll sie per Räumungsklage ihre ebenerdige Vier-Zimmer-Wohnung mit Garten bis zum 31. Dezember verlassen haben. Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: "Ich weiß nicht, wo ich bleiben soll", gibt die verzweifelte Frau zu. Sie habe per Zeitungsanzeigen und übers Internet nach einer adäquaten Ersatzwohnung gesucht: "Aber es gibt nichts für mich", hat sie festgestellt.

Und eigentlich wolle sie ja auch in ihrer Wohnung bleiben, betont die Rentnerin, die erst vor wenigen Tagen nach einer Herzattacke und einer danach notwendigen Gefäßoperation aus dem Krankenhaus entlassen wurde: "Der Ärger mit der Wohnung hat mich so mitgenommen, dass ich krank geworden bin", sagt von Bodnarovicz, die dem Gericht auch ein Attest beigebracht hat. Laut ihres Chefarztes in der Klinik würde ein Umzug über ihre Kräfte gehen: "Und ich darf auch nichts tragen. Es wäre ein Horror für mich, wenn mich fremde Leute hier mit meinem Besitz vor die Türe setzen würden", befürchtet die Frau, die vor 15 Jahren nach Grevenbroich zog, um einen Radiosender aufzubauen und die als Schauspielerin und Moderatorin ihren Lebensunterhalt verdient hat. Sie sehe im Übrigen auch keine Veranlassung für die Kündigung und die Räumungsklage: "Ich habe meine Miete immer im Voraus gezahlt", betont Elisabeth von Bodnarovicz.

Allerdings hatte sie bereits im März die Kündigung für ihre Wohnung erhalten, gegen die sie protestiert hatte. Daraufhin wurde die Räumungsklage nachgeschoben. Der Vermieter macht Eigenbedarf geltend: Er wolle mit seiner Frau aus dem mit zunehmendem Alter und wegen einiger Krankheiten zu groß und zu pflegeintensiv werdenden Eigenheim ausziehen, um selbst mit seiner Frau in die Wohnung Am Waddenberg einzuziehen. Das Amtsgericht in Grevenbroich hatte nach einer mündlichen Verhandlung im Oktober dem Vermieter Recht gegeben und die Räumungsklage zugelassen. Unentschieden ist nun aber die Berufung, die der Rechtsanwalt von Elisabeth von Bodnarovicz am Landgericht Mönchengladbach eingelegt hat: "Eilt sehr!", hat Rechtsanwalt Lutz Bartsch dem Landgericht mitgeteilt.

Für eine Stellungnahme zu der Räumungsklage wollte Vermieterin Heike Janke gestern zunächst ihren Rechtsbeistand konsultieren. Ihr Mann sei in seiner fünfwöchigen Reha nicht zu erreichen. Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt der Familie habe man sich entschieden, sich nicht zu der Sache zu äußern, sagte Heike Janke schließlich.

(NGZ)
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