Grevenbroich Zweiter Anlauf für Wettbürosteuer

Grevenbroich · Nach Gerichtsurteil soll die Zahlung sich nach Wetteinsatz statt Fläche richten.

 Klaus Krützen schlägt eine neue Steuer-Berechnung vor.

Klaus Krützen schlägt eine neue Steuer-Berechnung vor.

Foto: LBER

36.000 Euro im Jahr wollte die Stadt mit der 2017 eingeführten Wettbewerbssteuer einnehmen, doch daraus wurde erst einmal nichts. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte die auch in Grevenbroich angewandte Bemessungsgrundlage nach Fläche als unzulässig erklärt. An der Steuer selbst will die Stadt aber festhalten. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag eine neue Berechnungsgrundlage beschließen. Danach soll die Wettbürosteuer nun drei Prozent des Wetteinsatzes betragen.

Ende 2016 hatte der Rat die neue Steuer beschlossen, mit der die Einnahmen verbessert sowie die Zahl der Wettbüros in der Stadt eingedämmt werden soll. Betreiber von Wettbüros für Sport- und Pferdewetten sollten je angefangenen 20 Quadratmetern der für Besucher bestimmten Räume 200 Euro monatlich entrichten. Mit einer solchen Berechnung nach Fläche stand Grevenbroich nicht allein - auch die Stadt Dortmund hatte sich dafür entschieden.

2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht, wie die Verwaltung erklärt, in einem Verfahren gegen die Stadt Dortmund entschieden, dass der Flächenmaßstab die Steuergerechtigkeit verletzt. "Den sachgerechtesten Maßstab für eine Vergnügungssteuer bildet der individuelle, wirkliche Vergnügungsaufwand, hier also der Wetteinsatz", begründete das Gericht. Die Stadt Grevenbroich kündigte danach an, bereits nach dem Flächen-Prinzip geleistete Steuerzahlungen zurückzuerstatten.

Nun soll die Steuererhebung im zweiten Anlauf gelingen. "Entsprechen der Empfehlungen der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages schlägt die Verwaltung vor, den Wetteinsatz als neue Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen", erläutert Bürgermeister Klaus Krützen in der Vorlage für den Rat. Danach sollen drei Prozent des Wetteinsatzes als Steuer fällig werden. Eine Prognose, wie hoch die Einnahmen nun ausfallen, kann die Verwaltung nicht abgeben. An der Steuerzahlung fürs erste Jahr nach Einführung sollen die Wettbüros übrigens nicht drumherumkommen: Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 gelten.

(NGZ)
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