Analyse Amtsführung wird hörbar kritisiert

Haan · Zum zweiten Mal will der Stadtrat nicht über die Entlastung für den früheren Bürgermeister abstimmen. Denn noch sind nicht alle Details rund um den Krankentransport-Gebührenskandal geklärt.

Der frühere Bürgermeister Knut vom Bovert muss weiter auf die Entlastung durch den Stadtrat für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 warten. Als die Politik im Herbst 2015 über den Jahresabschluss 2013 und die Entlastung beriet, wurde der Skandal um die Krankentransportgebühren bekannt. Weil die entsprechende Satzung mehr als zwei Dutzend Jahre nicht angepasst worden war, soll ein Millionenschaden entstanden sein. Die Zweifel an der ordentlichen Amtsführung ließen die Fraktionenfortan bei der Entlastung zögern.

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hat inzwischen alle Vorgänge rund um die Krankentransportgebühren untersucht - so weit dies möglich war. Allerdings sind noch nicht alle Fragen geklärt. Und deshalb zögert die Politik erneut und will auch für 2014 die Entscheidung über die Entlastung aussetzen, wie Rainer Wetterau (CDU) im Haupt- und Finanzausschuss darlegte. Es "deutet darauf hin, dass nicht ordnungsgemäß gewirtschaftet wurde". Das werfe Fragen zur Verantwortlichkeit und auch nach haftungsrechtlichen Folgen auf. Das soll jetzt durch Anwälte geprüft werden.

"Die Entlastung des Bürgermeisters gemäß Paragraph 96 Gemeindeordnung NRW (GO) ist eine Festlegung der Ratsmitglieder, dass aufgrund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss oder sonstiger vorliegender Erkenntnisse keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters im Haushaltsjahr und gegen seinen Umgang mit dem gemeindlichen Vermögen erhoben werden", erläutert Dana Zimmermann vom NRW-Innenministerium. Erteilt der Rat die Entlastung unter Vorbehalt oder versagt er sie, so sind dem Bürgermeister die Gründe für die Entscheidung anzugeben. Der Rat hat dann darüber zu entscheiden, wer für die Verstöße verantwortlich ist und welche Folgerungen daraus zu ziehen sind. Zum Beispiel die Prüfung, wie die festgestellten Mängel zu beseitigen und beanstandeten Verstöße zu heilen und welche persönlichen Konsequenzen zu erwägen sind. "Hier ist aber das meiste in der Rechtsmeinung umstritten, da der Begriff der ,Entlastung: im kommunalen Haushaltsrecht nicht definiert ist und es auch an einer Rechtsgrundlage dazu fehlt, welche Folgen die (nicht erteilte) Entlastung hat", ergänzt Zimmermann.

Als Bürgermeisterin sei sie verpflichtet, die Entlastung begründet zu verschieben, betonte Bettina Warnecke. Es werde über die Haushaltsjahre gesprochen (2013 und 2014), die jetzt nicht mehr geprüft würden. Meike Lukat (WLH) erklärte, die Kämmerei habe sauber gearbeitet. Kritik gebe es an Unterlagen aus dem für die Krankentransportgebühren zuständigen Ordnungsamt. Es gehe auch um disziplinarrechtliche Maßnahmen, ergänzte sie. Die Bürgermeisterin wird in dieser Sache Gespräche mit dem Kreis als Kommunalaufsicht führen. Der Stadtrat tagt am Dienstag, 28. Juni,.

(RP)
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