Haan Bürgerantrag kippt Kampfhundesteuer

Haan · Das Landeshundegesetz NRW legt im Paragrafen 3 fest, das Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "gefährliche Hunde" gelten.

Haan: Bürgerantrag kippt Kampfhundesteuer
Foto: A. Niehues

Das hat Kirsten Stein durch ihren Bürgerantrag und ihre Überzeugungsarbeit bei den Fraktionen erreicht. Seit vielen Jahren haben Kirsten und Harald Stein mit dem American Staffordshire "Odin" einen lieben und treuen Gefährten. Wie für Listenhunde gesetzlich vorgegeben, hatte das Gruitener Ehepaar mit einer Wesensprüfung nachgewiesen, dass von ihrem Vierbeiner keine Gefahr ausgeht. Diese Basis wollte die Hundehalterin auch für diejenigen sichern, die künftig einen so genannten Listenhund aufnehmen. Denn die Haaner Steuerpläne wirkten sich auf die "Altfälle" nicht aus. "Soweit für Hunde (...) der Nachweis erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, kann auf Antrag die Festsetzung der Steuer mit dem normalen Steuersatz erfolgen", regte Kirsten Stein als Text-Zusatz für die Hundesteuersatzung an. Die erfolgreiche Verhaltensprüfung sei durch eine Bescheinigung einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.

Bei der Diskussion über die erweiterte Hundesteuersatzung hatten im vorigen Herbst bereits die Fraktionen von GAL, WLH und FDP die spezielle Steuer abgelehnt. Kirsten Stein besuchte die Parteien - mit ihrem Hund - an diversen Informationsständen. Die Politiker erlebten durch die direkte Begegnung, dass Amstaff Odin keine gefährliche Bestie, sondern ein ganz normaler Hund ist. Die Diskussion im Hauptausschuss - in diesem Gremium wird nach Hauptsatzung über die Behandlung von Bürgeranträgen entschieden - war eigentlich keine. "Wir werden uns dem Antrag von Frau Stein anschließen", erklärte CDU-Fraktionschef Jens Lemke knapp. Auch die SPD teilte lediglich mit, sie werde sich anschließen.

So ganz ist die Kampfhundesteuer aber nicht vom Tisch. Denn so lange der entsprechende Passus aus der Hundesteuersatzung nicht gestrichen ist, können Hundehalter nur durch Nachweis einer Wesensprüfung der Steuerlast entgehen.

In einem weiteren Satz der Satzung lauert weiterhin die Möglichkeit einer Finanzlast: Außer den Listenhunden gelten Hunde als gefährlich, die eine Schutzhundeprüfung abgeschlossen haben, einen Menschen (außer zur Verteidigung anlässlich einer Straftat) gebissen, einen Menschen "in Gefahr drohender Weise angesprungen" oder "einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein". In letzteren Fällen würden wohl einschlägige Anzeigen beim Ordnungsamt eingehen. Nach Begutachtung durch den Amtstierarzt müsste das Ordnungsamt die Gefährlichkeit feststellen - was entsprechend den Steuerzuschlag zur Folge hätte.

(RP)
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