Haan Feuerwehrleute verklagen Stadt

Haan · Acht Kläger wollen ihre Überstunden von 2002 bis 2006 bezahlt bekommen. Es geht um bis zu 20.000 Euro pro Fall.

 Nur sieben von 27 Feuerwehrbediensteten wollten 2014 noch 54 Wochenstunden arbeiten. Deshalb gilt jetzt die 48-Stunden-Woche.

Nur sieben von 27 Feuerwehrbediensteten wollten 2014 noch 54 Wochenstunden arbeiten. Deshalb gilt jetzt die 48-Stunden-Woche.

Foto: Staschik

Gleich acht hauptamtliche Feuerwehrleute haben Ende 2013/Anfang 2014 ihren Arbeitgeber, die Stadt Haan, vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt. Sie verlangen, dass ihre von 2002 bis 2006 geleisteten Überstunden bezahlt werden.

Hintergrund: 2007 wurde die Arbeitszeit der Berufsfeuerwehren bundesweit neu geregelt. Sechs von 54 Wochenstunden werden als Überstunden bezahlt, bis die von der EU vorgeschriebene 48-Stunden-Woche umgesetzt ist. Im Juli 2012 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht die Kommunen, die Überstunden zu bezahlen.

"Wir haben die Stunden in gutem Glauben geleistet und wollen sie jetzt auch bezahlt haben", erklärt einer der klagenden Feuerwehrleute. Einige Kollegen hätten allein das Gericht angerufen, andere ließen sich von der Gewerkschaft Verdi vertreten. Je nach Zugehörigkeit zur Haaner Feuerwehr gete es um Summen von bis zu 20 000 Euro. "Es gab immer wieder Gespräche mit der Stadtverwaltung", berichtet der Kläger: "Wir haben das Ergebnis so in Erinnerung, dass die Stadt nach einer Lösung suchen werde."

Als Beamter habe man einen schweren Stand. "Man muss gegen alles sofort Einspruch einlegen. Wenn ich das nicht tue, ist die Sache erledigt. Wenn ich aber Einspruch einlege, steht man schnell als Querulant da." Die klagenden Kollegen seien über die ablehnende Haltung der Stadt Haan "frustriert". Die Gerichtsverfahren belasteten die Stimmung bei der Haaner Feuerwehr erheblich, bestätigt Feuerwehrchef Carsten Schlipköter. "Die Stadt Haan vertritt die Auffassung, dass die Forderungen verjährt sind", erläutert Rechtsamtsleiter Michael Rennert. "Es hat keine Aussage gegeben, dass die Stadt auf die Einrede der Verjährung verzichtet." 2009 hätten einige Feuerwehrleute Anträge gestellt, die bis 2006 angefallenen Überstunden auszugleichen. Sie seien abgelehnt worden. Warum? Rennert: "Weil die Rechtssprechung damals so war. Die Betroffenen hätten die Mehrarbeit rügen müssen."

Zur Erinnerung: Im Juli 2012 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht die Kommunen, die Überstunden zu bezahlen. Die einzelnen Städte verhielten sich sehr unterschiedlich. Hilden beispielsweise verzichtete auf die Einrede der Verjährung und verglich sich mit den Feuerwehrbeamten — geräuschlos. "Wir haben die Überstunden vor 2006 in zwei Tranchen bezahlt", erläutert Dezernent Norbert Danscheidt: "80 Prozent in Geld, 20 Prozent in Freizeit. Die letzte Tranche wurde im vergangenen Jahr bezahlt." In Düsseldorf machte Oberbürgermeister Dirk Elbers aus der Sache eine Affäre mit großen Schlagzeilen, indem er gegen Feuerwehrleute disziplinarisch vorging, die sich bei Facebook über die Zahlungsverweigerung der Landeshauptstadt mokiert hatten. Am Ende zahlte Düsseldorf seinen Feuerwehrleuten 4,9 Millionen Euro für Überstunden von 2002 bis 2005 nach. Auch die Stadt Mettmann stellte sich auf den Standpunkt, die Ansprüche seien verjährt. Zwei Feuerwehrleute klagten und bekamen im vergangenen Jahr Recht. Die Stadt Mettmann muss in 28 Fällen rund 540 000 Euro nachzahlen. "Die Probleme sind nicht in jeder Stadt gleich", beobachtet Jan Heinisch, Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW: "Die Grundtendenz ist: Die Städte müssen die Überstunden bezahlen."

Die Fälle Düsseldorf oder Mettmann seien mit Haan nicht zu vergleichen, glaubt Rennert. In Haan hätten sich beispielsweise — anders als in Düsseldorf — keine Zeugen finden lassen, die an Eides statt erklären, dass es verjährungshemmende Gespräche mit der Stadtverwaltung gegeben habe. Die Forderungen der Haaner Feuerwehrleute seien sicher berechtigt. Wenn die Gartenstadt sie jetzt trotz Rechtslage (verjährt) begleiche, sei das eine freiwillige Leistung. Rennert: "Der Bürgermeister muss wegen des Haushaltssicherungskonzepts alle freiwilligen Leistungen streichen." Der Kreis Mettmann habe signalisiert, dass man dies bei der Aufsichtsbehörde auch so sehe. Der Rechtsamtsleiter hat Verständnis für die klagenden Feuerwehrleute: "Wenn ich Arbeit leiste, möchte ich hinterher auch bezahlt werden. Sonst wäre ich auch sauer." Gibt das Gericht den Klagen statt, kommen "erhebliche Nachzahlungen" auf die Stadt Haan zu.

(RP)
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