Haan Haaner Handel öffnet doppelt zu Haan-à-la-carte

Haan · Die traditionelle Leistungsschau der Haaner Gastronomie - "Haan à la carte" - ist Anlass für den möglicherweise letzten verkaufsoffenne Sonntag in Haan. Am 9. Juli dürfen zwischen 13 und 18 Uhr die Geschäfte innerhalb der Fußgängerzone Neuer Markt und Dieker Straße öffnen. Läden außerhalb dieses Bereiches müssen geschlossen bleiben. Verstoßen Händler dagegen, droht eine Geldbuße bis zu 500 Euro. In einem gemeinsamen Schreiben an alle Händler haben die Wirtschaftsförderung der Stadt Haan und der Verein "Wir für Haan" jetzt allen Einzelhändlern die Spielregeln erläutert. Die Verordnung hatte im Frühjahr nach dem Brunnenfest zu Irritationen geführt. Die Regelung entspreche aber der durch mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigten Rechtslage, führe aber dazu, dass Geschäfte, die in der Vergangenheit öffnen durften, in diesem Jahr erstmalig nicht öffnen dürfen. "Dies betrifft zum Beispiel den gesamten Einzelhandel an der Kaiserstraße sowie die Marktpassage, mit Ausnahme eines Geschäfts, das an der Veranstaltungsfläche liegt. Die Geschäfte in der Fußgängerzone Friedrichstraße dürfen am 9. Juli öffnen", heißt es.

Wer sonntags nicht öffnen darf, kann dies am Samstag, 8. Juli, tun - bis 20 Uhr. Das muss weder beantragt noch genehmigt werden. "Der Samstagnachmittag und -abend wird mit Live-Musik zusätzlich attraktiver gestaltet. Wenn Sie - als Handelsprofis - die Öffnungszeit am Samstag noch mit eigenen Aktionen unterstützen, wird einem erfolgreichen Wochenende nichts im Wege stehen", appellieren Bürgermeisterin Bettina Warnecke, Wirtschaftsförderer Jürgen Simon sowie die "Wir für Haan"-Vorstände Dirk Flügel und Stefan Wassermann.

(-dts)
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