Haan I-Dötzchen im Oktober anmelden

Haan · Haan hat die Anmeldetermine für das Schuljahr 2016/17 bekanntgegeben.

Am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Haan NRW und die im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Der Schulpflicht unterliegen auch Kinder von Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.

Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht, erläutert das Haaner Schulamt. Im Übrigen unterliegen Kinder von Ausländern der Schulpflicht, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Kinder, die nach dem 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Stadt Haan hat die Anmeldetermine für die Schulneulinge des Schuljahrs 2016/17 festgelegt: An der Grundschule Bollenberg am 28. (16-18 Uhr) und 29. Oktober (9-12 Uhr und 16-18 Uhr). An der Grundschule Mittelhaan am 26. Oktober (8-12 und 14-18 Uhr, am 27. und 29. Oktober (8-13 Uhr). An der Grundschule Unterhaan am 21., 22. (9-13 und 14.30-18 Uhr) und 23. Oktober (8-13 Uhr), an der Don-Bosco-Schule am 26. (8-12 Uhr), 27. (8-11 und 14-18 Uhr) und 28. Oktober (8-12 Uhr) und an der Grundschule Gruiten am 26. und 27. Oktober (10-13 und 15-18 Uhr).

Bei der Anmeldung müssen der ausgefüllte Anmeldebogen, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie - soweit vorhanden - das schulärztliche Gutachten vorliegen.

Sollte das Kind an der Don-Bosco-Schule angemeldet werden, ist die Taufbescheinigung mitzubringen. Bei getrennt lebenden Eltern außerdem die Sorgerechtsregelung für das Kind. Die Schulleitung möchte alle Kinder bei der Anmeldung persönlich kennenlernen.

(RP)
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