Haan Kaufleute sauer: Zum Brunnenfest dürfen nicht alle Geschäfte öffnen

Haan · Betroffen im doppelten Sinn des Wortes zeigten sich Haaner Geschäftsleute jetzt von dem Ratsbeschluss vom 21. Februar, dass während des Brunnenfestes am Sonntag lediglich die Verkaufsstellen innerhalb der Fußgängerzone Neuer Markt, Dieker Straße und Friedrichstraße öffnen dürfen. Alle anderen Einzelhandelsgeschäfte außerhalb der Fußgängerzone - und seien sie noch so nah am Brunnenfest-Geschehen - dürfen nicht öffnen.

Den Unmut brachten die Geschäftsleute beim Stammtisch des Einzelhandelsvereins "Wir für Haan" am Donnerstagabend im Speckstübchen zum Ausdruck. "Die Besucher ziehen oft falsche Rückschlüsse", sagte dazu Jennifer Jüntgen: "Wir müssen ihnen die Entscheidung der Stadt erklären." Denn oft hören die Geschäftsleute, dass Kunden sagen: "Ihr habt es wohl nicht nötig zu öffnen." Stefan Zillgens vom Geschenkartikel-Geschäft AnnaLena hält die Ratsentscheidung für "kontraproduktives Stadtmarketing". Denn wer trotzdem sein Geschäft öffne, riskiere eine Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafe bis zu 500 Euro.

Die Stadt begründet die Entscheidung mit der jüngsten Rechtssprechung zum Thema verkaufsoffene Sonntage, ausgelöst durch erfolgreiche Klagen der Gewerkschaft Verdi. "Wir müssen uns den Vorgaben für solche Veranstaltungen anschließen", sagt Sonja Kunders, Sprecherin der Stadt Haan.

Überrascht von der Entscheidung zeigte sich indes auch Dirk Flügel, Vereinsvorsitzender von "Wir für Haan". Denn von der geänderten Situation sei er seitens der Stadt erst auf Anfrage am 16. März informiert worden. Zwar argumentiere die Stadt, dass die Entscheidung auf ihrer Homepage abrufbar gewesen sei. Trotzdem wurden beim Vereinsstammtisch einige Geschäftsleute von dieser geänderten Situation überrascht.

Ebenfalls betroffen von dem sonntäglichen Öffnungsverbot ist die Buchhandlung Alexander Rüger an der Kaiserstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum Brunnenfest. Dazu der Geschäftsinhaber bedauernd: "Die Entscheidung ist getroffen. Ich sehe keinen Erfolg, das ändern zu wollen".

Die Entscheidung der Stadt betrifft ebenfalls das beliebte Bürgerfest "Haan à la Carte". Auch hier dürfen nur die Geschäfte der Fußgängerzone öffnen, die auch die Friedrichstraße umfasst. Das sei Wettbewerbsverzerrung, meinten einige inhabergeführte Einzelhandelsgeschäftsleute. Im kommenden Jahr solle die Entscheidung auf jeden Fall neu überdacht werden. Es gebe sicherlich Lösungen, die den Geschäftsleuten entgegenkommen.

(gund)
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