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Haan Macht der Bürgermeisterin ist begrenzt

Haan · Am Mittwoch tritt Dr. Bettina Warnecke ihr neues Amt an. Sie wird Vorgesetzte von rund 320 Rathaus-Mitarbeitern.

 Bettina Warnecke am Wahlabend, als klar wurde, dass sie die Wahl gewinnt. Am 21. Oktober ist ihr erster Arbeitstag im neuen Amt. Warnecke ist parteilos, wurde aber von der CDU aufgestellt.

Bettina Warnecke am Wahlabend, als klar wurde, dass sie die Wahl gewinnt. Am 21. Oktober ist ihr erster Arbeitstag im neuen Amt. Warnecke ist parteilos, wurde aber von der CDU aufgestellt.

Foto: Olaf Staschik (Archiv)

Die Haaner haben am 27. September in einer Stichwahl entschieden: Dr. Bettina Warnecke wird Haans neue Bürgermeisterin. Mit 59,8 Prozent der Stimmen setzte sie sich gegen Amtsinhaber Knut vom Bovert durch. Am Mittwoch ist ihr erster Arbeitstag. Vereidigt wird sie in der Ratssitzung am 17. November. Im Wahlkampf wurde deutlich, die Erwartungen an die neue erste Bürgerin der Gartenstadt sind hoch. Was kann, was darf eine Bürgermeisterin - und was alles nicht?

Als Stadtoberhaupt vertritt Bettina Warnecke die Gemeinde nach außen in rechtlichen Angelegenheiten. Das eigentliche Machtzentrum ist und bleibt jedoch der Stadtrat (38 Sitze). Dort wird mit Mehrheit entschieden, welche Projekt auf den Weg gebracht werden und wofür Geld zur Verfügung steht. Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr haben CDU (13 Sitze) und FDP (3) ihre Mehrheit im Rat verloren. Die AfD errang zwei Sitze. Sie stimmt häufig mit dem bürgerlichen Lager, das damit auf 18 Stimmen kommt. Warnecke ist zwar parteilos, aber für die CDU angetreten. Die Bürgermeisterin hat im Rat Sitz und Stimme. Ihre Stimme könnte CDU, FDP und AfD zur Mehrheit verhelfen - wie vor 2014.

Bettina Warnecke ist Chefin der Verwaltung. Die Stadt Haan entspricht mit rund 320 Mitarbeitern und einem Finanzvolumen von rund 87 Millionen Euro einem mittelständischen Unternehmen. Doch als Rathaus-Chefin hat 42-jährige Juristin viel weniger Gestaltungsmöglichkeiten als etwa ein Geschäftsführer. Die Zahl der Mitarbeiter und was sie kosten dürfen, bestimmt der Stadtrat über den Personaletat. Ohne Personalrat, die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Mitarbeiter, kann die Verwaltungschefin keinen Mitarbeiter einstellen, versetzen, befördern oder entlassen. Wenn sich Verwaltungsführung (Bürgermeisterin und ihre beiden Dezernenten) und Personalrat nicht einigen können, rufen sie eine "Einigungsstelle" an. Sie ist paritätisch besetzt. Der Vorsitzende hat Stimmrecht. Die Einigungsstelle kann eine Entscheidung treffen oder eine Empfehlung aussprechen. Dann entscheidet die Bürgermeisterin als Verwaltungschefin oder der Stadtrat.

Im dreiköpfigen Verwaltungsvorstand hat Warnecke als Bürgermeisterin das letzte Wort. Sie muss sich aber mit Baudezernent Engin Alparslan und der Ersten Beigeordneten Dagmar Formella abstimmen. Denn beide sind politische Wahlbeamte, direkt vom Stadtrat gewählt. Den rund 320 Rathaus-Mitarbeitern wird sich Bettina Warnecke bei einer Personalversammlung im November vorstellen. "Viele Kollegen kennen ihre neue Chefin noch nicht und sind neugierig und gespannt", sagt Personalratsvorsitzender Carsten Butz. Zu besprechen gebe es vieles: die angespannte Finanzsituation der Stadt, die durch die Aufnahme der Flüchtlinge noch schwieriger werde. Viele Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter seien "nicht adäquat", sagt Butz und meint damit vor allem das Verwaltungsgebäude Alleestraße: "Wir müssen schon sehr zusammenrücken, um neue Kollegen unterzubringen. Wir stoßen jetzt an Grenzen." Auch die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik seien "verbesserungswürdig". Auf die neue Bürgermeisterin wartet viel Arbeit.

(RP)
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