Haan Polizist steht vor Gericht wegen Kinderpornografie

Haan · Er hätte die leidige Sache gerne schnell und lautlos hinter sich gebracht. Möglichst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und vor allem mit einem Freispruch im Berufungsverfahren.

Die 70 Tagessätze zu 70 Euro, zu denen der 46-Jährige aus Haan in erster Instanz verurteilt worden war, wären wohl noch zu verschmerzen gewesen. Die beamtenrechtlichen Konsequenzen jedoch, die der seither vom Dienst suspendierte Polizeibeamte bei einer erneuten Verurteilung wegen des Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu befürchten hat, wiegen weitaus schwerer.

Insgesamt 576 kinderpornografische Bilder und 47 Videodateien waren bei ihm gefunden worden: Gebrannt auf einer CD, zwischen hunderten anderer CD´s. Für das Amtsgericht Mettmann war dieser Tatbestand ausreichend, um den Mann zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Um dem drohenden Disziplinarverfahren zu entgehen, hatte der 46-Jährige Berufung eingelegt. Die wurde nun vor dem Wuppertaler Landgericht öffentlich verhandelt.

"Welcher Teufel hat Sie als Polizeibeamter geritten, sich einen Ordner mit kinderpornografischen Bildern anzulegen?", fragte der Richter den Angeklagten. Der präsentierte dem Gericht seine eigene Geschichte: Als er vom sexuellen Missbrauch seiner damaligen Ehefrau in deren Kindheit erfahren hatte, habe er sie verstehen und ihr helfen wollen. Er habe sich auf einschlägigen Internetportalen umgeschaut und sei erstaunt gewesen, wie einfach der Zugriff gewesen sei. "Ich war damals gerade drei Jahre im Polizeidienst und wollte mich mittels eigener Recherchen aus der Masse hervorheben", ließ der Angeklagte das Gericht wissen. Staatsanwaltschaftund die Kammer werteten das indes als Schutzbehauptung.

Ins Rollen gekommen war die Sache, nachdem die Ehefrau des Angeklagten beim Aufräumen auf die Mappe mit kinderpornografischen Bildern gestoßen war. Später soll sie noch auf einen Chatverlauf des Angeklagten mit einer 16-Jährigen aufmerksam geworden sein, in dem ihr Mann das Mädchen dazu aufgefordert haben soll, es mit einem Hund zu treiben. Bei einer späteren Durchsuchung in der gemeinsamen Wohnung sei dann besagte CD gefunden worden. Was dem Gericht aus dem sichergestellten Beweismaterial auf der Leinwand präsentiert wurde, gehörte zu den Abgründen einer sexuellen Neigung, die zu haben der Angeklagte bestritt. Das Verfahren wird fortgesetzt.

(magu)
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