Hilden Alleinerziehende werden bei der Steuer mehr entlastet

Hilden · Für das zweite Kind muss ein Antrag gestellt werden, wenn der Freibetrag 2015 berücksichtigt werden soll.

Alleinerziehende mit einem Kind erhalten ab sofort einen um 600 Euro höheren Steuerfreibetrag. Künftig können sie damit bei ihrer Steuererklärung 1 908 Euro geltend machen, erläutert Claudia Melchert, Leiterin des Finanzamts Hilden (zuständig für Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim). Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht ihnen nun ein Betrag von 240 Euro je Kalenderjahr zu.

Das entsprechende Gesetz sei jetzt in Kraft getreten und gelte für das gesamte Jahr 2015. "Arbeitnehmer mit einem Kind müssen keine Anträge stellen, denn bei ihnen wird der erhöhte Entlastungsbetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber über die Steuerklasse II berücksichtigt, und zwar in voller Höhe mit der Dezemberabrechnung", erklärt Melchert. Die Steuerentlastung für alle weiteren zu berücksichtigenden Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, könne bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. "Soll der zusätzliche Freibetrag von 240 Euro für weitere Kinder bereits beim Lohnsteuerabzug in diesem Jahr berücksichtigt werden, dann muss das allerdings bis Ende November beim Finanzamt beantragt werden. Eine automatische Berücksichtigung über die Steuerklasse II kann hier nicht erfolgen", so Melchert.

Das Antragsformular steht unter "http://www.fm.nrw.de" (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2015) zum Download und Ausdruck zur Verfügung. Da das bundesweit geltende Formular die Gesetzesänderung noch nicht berücksichtigt, reicht es aus, wenn dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung formlos zum Beispiel eine Anlage mit entsprechender Erläuterung beigefügt wird, so das Finanzamt. Es sollte auch die Identifikationsnummer der zu berücksichtigenden Kinder angegeben werden.

(RP)
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