Hilden/Langenfeld Berater klären über Energie-Ausweis auf

Hilden/Langenfeld · Die Verbraucherzentrale möchte Mieter und Immobilienkäufer unterstützen. Die neue Vorschrift wird bislang unzureichend beachtet.

 Über den Energieausweis informieren für die Langenfelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Florian Bublies (l.) und Laszlo Letay.

Über den Energieausweis informieren für die Langenfelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Florian Bublies (l.) und Laszlo Letay.

Foto: RALPH MATZERATH

Im Mai trat ein neues Gesetz in Kraft, und nur die Hälfte der Betroffenen kümmert es? Diese Vermutung legt die Bilanz der Verbraucherzentrale (VZ) NRW zum "Energieausweis" nahe.

Wofür ist der Energieausweis gedacht? Wie Energieberater Florian Bublies von der Langenfelder VZ-Beratungsstelle darlegt, wird der Ausweis "zwingend benötigt, wenn Wohngebäude oder Wohnungen verkauft oder vermietet werden". Der jährliche "Endenergiekennwert"- zum Beispiel 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) - müsse in allen Fällen genannt werden.

Was hat die VZ herausgefunden? Eine Untersuchung von 1700 aktuellen Angeboten in Annoncen, Aushängen bei Maklern und Geldinstituten zeigt laut Bublies, dass maximal bei 60 Prozent die Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beachtet werden.

Welchen Nutzen hat der Ausweis? Er zeigt zusammenfassend eine farbliche Effizienz-Klassifizierung, von A+ bis H bzw. grün bis rot, ähnlich der, die der Verbraucher seit langem von Kühlschränken oder Waschmaschinen kennt. So können potenzielle Käufer oder Mieter schnell erkennen, mit welchen Heizkosten sie rechnen müssen. Warum setzt die VZ einen Themenschwerpunkt? Die jetzt begonnene Aktion "Energieausweise richtig verstehen" soll nach Angaben des Architekten Laszlo Letay helfen, "offene Fragen zu beantworten, ärgerliche Missverständnisse zu vermeiden und Vermieter vor Ordnungswidrigkeiten zu bewahren".

Worauf beruhen Missverständnisse? Entscheidende Unterschiede bestehen Bublies zufolge zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Abgesehen von Neubauten hätten Vermieter und Verkäufer die Wahlfreiheit zwischen beiden.

Was ist beim Verbrauchsausweis zu beachten? Hierbei basiere der Kennwert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten drei Jahren, sagt Bublies. "Wenn zum Beispiel jemand alleine ein Haus bewohnt, nur einen Raum beheizt und 20 Grad für ausreichend warm hält, wird der Wert relativ niedrig sein." Die Abhängigkeit des Wertes vom persönlichen Nutzerverhalten erscheint fragwürdig. Den Verbrauchsausweis kann jeder Handwerker ausstellen.

Was ist beim Bedarfsausweis zu beachten? Der vom Fachmann erstellte Bedarfsausweis für die energetische Bewertung des Hauses ist nach Letays Worten aussagekräftiger. "Hier geht es nicht um die Gewohnheiten der Bewohner, sondern ums Gebäude." Da würden vor Ort Isolierung der Außenwände, Dach, Fenster, Keller, Heizanlage geprüft und Empfehlungen zur Optimierung gegeben. Problematisch sei, dass einzelne Internetportale nur aufgrund der eigenen Angaben einen Bedarfs-Energieausweis erstellen, aber deutlich billiger. Einige Hauseigentümer ergatterten vor dem 1. Mai weniger aussagekräftige Energieausweise, die noch knapp zehn Jahre gültig sind.

Was ist zu tun? Wer noch keinen Ausweis für sein Mietshaus hat, sollte sich laut Letay kümmern. "Mieterwechsel kommen manchmal schneller als man denkt." Dem Interessenten für eine Wohnung sei ein Energieausweis "unaufgefordert vorzulegen". Spätestens ab Mai 2015 drohe sonst ein Bußgeld.

(RP)
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