Hilden Betrugs-Prozess gegen früheren Hildener Beamten beginnt

Hilden · Der Angeklagte ist wegen Betrugs in 63 Fällen und wegen Bestechlichkeit in drei Fällen angeklagt. Zunächst sind fünf Prozesstage angesetzt.

Über eine Korruptions- und Betrugsaffäre von unfassbarem Ausmaß verhandelt das Landgericht in der kommenden Woche. Angeklagt ist ab 6.Oktober ein 58-jähriger Ex-Sachgebietsleiter des Ordnungsamts in Hilden wegen Betruges in 63 Fällen sowie Bestechlichkeit in weiteren drei Fällen. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als eine Million Euro belaufen. Rund fünf Jahre lang habe der Angeklagte als Leiter des Sachgebiets "Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten" etliche Spielhallen- und Lokalbetreiber anhand von teils erfundenen, teils völlig überhöhten Gebührenforderungen abkassiert. Nach einem Geständnis kam er Mitte 2014 nach wenigen Tagen in U-Haft sofort wieder frei. Das blinde Vertrauen von Gastwirten und den Betreibern von Spielhallen hat der Familienvater, der 23 Jahre lang bei der Stadtverwaltung beschäftigt war, laut Anklage zwischen 2009 und 2014 zu eigenen Zwecken ausgenutzt. So hat er angeblich etliche hundert Euro für Schankgenehmigungen kassiert, die eigentlich nur 345 Euro kosten -und hat die Differenz oder den ganzen Betrag eingesteckt. Oder er hat Gastwirten laut Anklage die Eröffnung eines Lokals ausgeredet, hat ihnen die Eröffnung einer Spielhalle schmackhaft gemacht, dafür gleich bar kassiert - und angeblich noch behauptet, er könne behördliche beschlagnahmte Spielautomaten zum Schnäppchenpreis liefern. Auch dafür soll er dann abkassiert haben.

Der Stadt Hilden sind nach Rechnung der Ermittler rund 80.000 Euro Schaden entstanden, den "Kunden" soll der 58-Jährige weitere 971.295 Euro zu Unrecht abgeknöpft haben sowie Bestechungsgelder von 67.300 Euro. Als die Stadt ihm dafür dann 33 Mal kündigte, zog der 58-Jährige dagegen aber vors Düsseldorfer Arbeitsgericht. Dort wurde die Rechtsmäßigkeit seines Rausschmisses im Herbst 2014 zwar bestätigt, doch im Mai 2015 hat er per Berufung mit der Stadt sogar einen Vergleich erzielt. Demnach war sein Arbeitsverhältnis erst Ende September 2014 beendet - also erst etliche Monate nach seiner Enttarnung. In dem arbeitsgerichtlichen Streit hatte er über seinen Anwalt damals vortragen lassen, er sei spielsüchtig, daher nicht oder nur teilweise steuerungsfähig gewesen. Ob das jetzt auch im Strafprozess eine Rolle spielen wird, ist ungeklärt. Für die Verhandlung sind zunächst fünf Prozesstage bis Mitte Oktober angesetzt.

(wuk)
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