Haan Bewegung für Windhövel?

Düsseldorf · Für Teile der Center-Flächen liegen zwei Bauvoranfragen vor. Darüber werden der Planungs- und der Wirtschaftsförderungsausschuss am Freitag in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

Pläne für das Windhövel-Center
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Für Flächen im Bereich des geplanten Windhövel-Centers gibt es Bauvoranfragen. Das bestätigte Technischer Beigeordneter Matthias Buckesfeld gestern auf Nachfrage.

Am kommenden Freitag werden die Mitglieder des Planungs- und des Wirtschaftsförderungs-Ausschusses zu einer Sondersitzung zusammentreten und nichtöffentlich über das Thema beraten, das bislang lediglich in der Fraktionsvorsitzendenrunde kurz angesprochen wurde.

Die Verwaltung will in der Ausschusssitzung mit der Politik abstimmen, welche Folgen sich aus der Entscheidung über die Voranfrage für die Stadtentwicklungs-Strategie, für das laufende Umlegungsverfahren und für das noch schwebende Vergabeverfahren ergeben. "Es ist zu entscheiden, ob wir die Anfrage genehmigen oder nicht", ließ Buckesfeld noch alles offen.

Gültiger B-Plan ist die Basis

Nach Informationen der Rheinischen Post soll die ITG die Voranfragen eingereicht haben. Der potenzielle Investor brachte vor fast fünf Jahren die Diskussionen um das Windhövel-Center in Gang, schied im vorigen Jahr bei der europaweiten Ausschreibung des Vorhaben aber aus, weil einige Formalien nicht erfüllt waren.

Gleichwohl, so stellte Buckesfeld klar, sei ITG weiterhin Verfahrensbeteiligter. In Kürze wird eine Entscheidung der Vergabekammer des Oberlandesgerichtes über die Beschwerde des Anbieters HBB erwartet, der im Verfahren alle Voraussetzungen erfüllt hatte. Von ITG-Geschäftsführer Horst Jütte war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.

Laut Buckesfeld geht es in der Sondersitzung am Freitag um zwei Voranfragen. Beide müssen von der Verwaltung auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes 143 "Windhövel-Center" geprüft werden. Jedermann könne eine Bauvoranfrage stellen — ob auf einer bestimmten Fläche eine gewisse Nutzung in einem Baukörper der angegebenen Größe möglich ist.

"Noch keine Baugenehmigung"

Ein positiver Bescheid heiße noch nicht, dass eine Baugenehmigung erteilt wird , erklärte Buckesfeld. Vielmehr könne ein Bescheid für einen Investor notwendig sein, um Verträge mit Mietern zu schließen, zeigte er denkbare Gründe für eine Anfrage auf. Angaben zu den angestrebten Größenordnungen machte Buckesfeld nicht und verwies auf den Datenschutz, der generell auch Grund für die nichtöffentliche Behandlung von Bauvoranfragen sei.

(RP)
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