Kreis Mettmann Bezirksregierung prüft Fracking

Kreis Mettmann · Die der Firma Wintershall erteilte Erlaubnis läuft aus. Das Unternehmen hofft auf Verlängerung. Die Städte sind ablehnend.

 Im gelben Korridor liegen auf dieser Karte mögliche so genannte Aufsuchungsgebiete. Sie betreffen Stadtgebiete oder Teile von Mettmann, Ratingen, Heiligenhaus, Wülfrath und Erkrath.

Im gelben Korridor liegen auf dieser Karte mögliche so genannte Aufsuchungsgebiete. Sie betreffen Stadtgebiete oder Teile von Mettmann, Ratingen, Heiligenhaus, Wülfrath und Erkrath.

Foto: www.unkonventionelle-gasfoerderung.de

Der Erdgasproduzent Wintershall besitzt die Lizenz zum Bohren, auch im Kreis Mettmann. Im offiziellen Sprachgebrauch heißt das "die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld 'Ruhr'". Dort möchte das Unternehmen nach eigenen Angaben zunächst nur forschen, ob die Förderung von Schiefergas künftig umweltschonend und wirtschaftlich überhaupt möglich sein wird. Doch bisher wurde noch keine Bohrung durchgeführt, die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Erlaubnis, läuft Anfang Februar 2017 aus.

Wintershall hat deshalb einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Und in diesem Verfahren wurden auch die möglicherweise von einer Bohrung betroffenen Städte um Stellungnahme gebeten. Darunter die Stadt Heiligenhaus. Deren Antwort fällt eindeutig aus: "Aus hiesiger Sicht ist die Erlaubnis zu versagen", schreibt Bürgermeister Jan Heinisch. Und der Bürgermeister führt in seinem Antwortschreiben an die Bezirksregierung gleich mehrere Gründe für seine Ablehnung an. "Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständnis dahingehend zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, 'um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wintershall Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörde übermittelten Originalberichtes' derart viele Schwärzungen enthält, dass eine umfassende Meinungsbildung zum beantragten Vorhaben, insbesondere dem damit verbundenen Arbeitsplan, unmöglich ist." Aus den Unterlagen der Firma Wintershall sei weder erkennbar, was im Rahmen der Erlaubnis erfolgen soll, noch wo bestimmte Maßnahmen erfolgen sollen.

Weiterer Ablehnungsgrund für den Bürgermeister ist die gefährdete Trinkwasserversorgung der Stadt, die ausschließlich auf einer örtlichen Grundwasserförderung aus den vorhandenen Kalkzügen beruht. Und die sei möglicherweise gefährdet.

Umweltschützer machen im ganzen Land mobil gegen das umstrittene Fracking, weisen auf die möglichen Gefahren und Auswirkungen hin. In seinem Antwortschreiben spielt Heinisch dagegen sein juristisches Wissen aus, beruft sich auf Paragraphen des Bundesberggesetzes. Und damit schlägt er genau den richtigen Weg ein. Denn genau nach diesem Gesetz wird nun auch die Bezirksregierung in Arnsberg den Antrag auf Verlängerung juristisch genau abklopfen, wie deren Sprecher Andreas Nörthen auf Anfrage erklärte.

Die Verlängerung sei in diesem Fall keine Formalie. Denn der Antrag wird vor dem Hintergrund der neuen und verschärften Gesetzgebung zum Thema Fracking noch einmal genau geprüft. "Die Entscheidung muss juristisch wasserdicht sein", sagte Nörthen, vor allem auch vor dem Hintergrund einer möglichen Ablehnung.

Bis Ende Januar soll bei der Bezirksregierung eine Entscheidung fallen, denn wie gesagt: Die bisherige Erlaubnis endet am 4. Februar. Wintershall jedoch hat großes Interesse daran, die geplanten Bohrungen durchzuführen, die aus ihrer Sicht aufgrund des Erlasses des Landes Nordrhein-Westfalen bisher nicht stattfinden konnten.

(RP)
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