Kommentar Brandleger muss für Schaden zahlen

Die Kinder-Bücherbox ist mit Spendengeldern finanziert worden. Auch deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Stadt vom Brandleger (oder seinen Eltern) Schadenersatz verlangen will.

Dazu hat das Landgericht Düsseldorf vor vier Wochen ein interessantes Urteil gefällt. Ein damals 13-Jähriger hatte im Mai 2011 auf dem Flachdach eines leer stehenden Lagers in Derendorf eine Rolle Klopapier angezündet. Daraus entwickelte sich ein Großbrand.

Die Haftpflichtversicherung der Mutter weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Das Gericht entschied kinderfreundlich: Die Versicherung müsse zahlen. Begründung: Kinder könnten kaum abschätzen, was ihre Taten auslösen. cis

(RP)
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