Kolumne: Kommentar Bürgerbeteiligung auch an den Kosten

Sieben Jahre haben Rat und Verwaltung mit den Anwohnern der Hoffeldstraße über deren Beteiligung an den Straßensanierungskosten gestritten. Die Betroffenen haben sich im letzten Augenblick besonnen und auf die angebotene Musterklage verzichtet.

Rat und Verwaltung stützen sich auf geltendes Recht, wenn sie Grundstückseigentümer an den Straßenbaukosten beteiligen. Das sollten die nächsten Betroffenen nicht vergessen. Denn die Stadt muss mehr für den Erhalt ihrer Straßen tun. Das schafft sie aber nicht mit dem vorhandenen Personal, wenn jedes Projekt zig Jahre dauert. Das ist Zeit- und Steuergeld-Verschwendung. Die Einwohner dürfen kritische Fragen stellen und haben Anspruch darauf, dass mit ihrem Geld sparsam umgegangen wird. Ihre grundsätzliche Pflicht zur Beteiligung an den Baukosten sollten sie allerdings nicht mehr in Frage stellen. cis

(RP)
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