Hilden Bundesrichter befassen sich mit Klage zur A1-Brücke

Hilden · Heute geht es in Leipzig höchstrichterlich um den Neubau der Leverkusener A1-Rheinbrücke. Sie soll die heutige Autobahnbrücke ersetzen, die zum Verdruss vieler regionaler Unternehmen wegen zu hoher Belastung für Lastwagen gesperrt ist. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht fußt auf Klagen der Bürgerinitiative Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen (NGL) sowie zweier Privatleute gegen das Land Nordrhein-Westfalen.

Geklagt wird gegen den gut 1000 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln zum Neubau der Leverkusener Rheinbrücke. Bei der geplanten Variante werde neben einer "unzumutbaren, nochmals überhöhten Schadstoffbelastung (Feinstaub und NOx) am Verkehrshotspot Leverkusen zudem in die größte gemischte Giftmülldeponie Europas (Bayer AG), die Altlast Dhünnaue, eingegriffen werden müssen", heißt es von der NGL und dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU). Der Eingriff berge ein unkalkulierbares Risiko, werfen sie der Bezirksregierung vor.

Karl Lauterbach (SPD), Bundestagsabgeordneter für Leverkusen, hat in einem Gutachten, das noch berücksichtigt wird, "im Wesentlichen die präzisen Folgen der verschiedenen Feinstaubs auf, vor allem in Bezug auf Kinder und ältere Menschen sowie auf Herz, Lunge und Gehirn" aufgezeigt. "Die Planung ist bar jeder Überlegung zu den gesundheitlichen Auswirkungen für die Bürger." "Innerhalb von 14 Tagen muss es ein Urteil geben", sagt Straßen-NRW-Sprecher Timo Stoppacher. Die Autobahnbehörde ist mit eigenen Vertretern und Gutachtern in Leipzig.

(RP)
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