Analyse Dichtheitsprüfung bis Jahresende nötig

Hilden · Änderung für bestimmte private Abwasserkanäle in Wasserschutzzonen stehen an. Hilden hat eine davon, doch hatte die Stadt mit ihrer Verordnung auf das Land gewartet. Dort müssen sich Eigentümer auf Prüfungen und Sanierungen einstellen.

 In Hilden gibt eine Wasserschutzzone. Sie liegt im Hildener Süden und ist auf der Karte rot eingezeichnet. Dort müssen bestimmte private Kanäle bis Jahresende erstmals auf Dichtigkeit überprüft werden.

In Hilden gibt eine Wasserschutzzone. Sie liegt im Hildener Süden und ist auf der Karte rot eingezeichnet. Dort müssen bestimmte private Kanäle bis Jahresende erstmals auf Dichtigkeit überprüft werden.

Foto: Stadt Hilden

Der Landtag hat das Landeswassergesetz geändert und eine neue Verordnung über die Überwachung/Selbstüberwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen erlassen. Die Stadt Hilden hat darauf jetzt reagiert und ihre Entwässerungssatzung geändert. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Müssen alle privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit geprüft werden? Nur die privaten Kanäle, die in Wasserschutzgebieten liegen. Abwasserkanäle, die dort vor 1965 verlegt wurden, müssen bis 31. Dezember 2015 erstmals auf Dichtheit untersucht werden, erläutert Tiefbauamtsleiter Harald Mittmann. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Im Hildener Süden gibt es eine Wasserschutzzone.

Was ist mit den Abwasserkanälen, die außerhalb von Wasserschutzzonen liegen? In der Landesverordnung werden nur für Wasserschutzzonen verbindliche Fristen vorgegeben. Für Gebiete außerhalb der Schutzzonen konnten die Kommunen eigene Prüffristen festsetzen. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen, erläutert Mittmann. Der Stadtrat ist diesem Vorschlag gefolgt.

Müssen nur Abwasserkanäle von Wohnhäusern geprüft werden? Nein, auch die Kanäle von Betrieben, die industrielles oder gewerbliches Abwasser einleiten. Wenn die Firmen in einer Wasserschutzzone liegen, müssen sie ihre Kanäle bis zum 31. Dezember 2015 überprüfen, wenn die Leitungen vor dem 1. Januar 1990 verlegt wurden. Wurden die Leitungen später verlegt, verlängert sich die Prüffrist auf den 31. Dezember 2020.

Was ist, wenn eine private Abwasserleitung undicht ist? Dann muss saniert werden, unabhängig, ob der Kanal in oder außerhalb einer Wasserschutzzone liegt, erläutert Dieter Drieschner, Sachgebietsleiter Stadtentwässerung bei der Stadt Hilden. Das schreibe das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes unabhängig vom Landeswassergesetz vor. Deshalb könnten Grundstückseigentümer keine Ersatzansprüche gegen eine Kommune stellen, wenn sie eine defekte Abwasserleitung saniert haben. Denn mit dieser Sanierung habe der Grundstückseigentümer seine gesetzliche Verpflichtung erfüllt. Gibt es Vorschriften für die Kanalsanierung? Alle Untersuchungsunterlagen müssen beim Tiefbauamt eingereicht werden. Das Fachamt gibt vor, was saniert wird, und schlägt vor, wie saniert werden könnte. Nach der Sanierung muss eine Dichtheitsprüfung gemacht werden. Die Untersuchung darf nur eine Fachfirma vornehmen. Sie muss ein Dichtheitsprotokoll sowie einen Leitungsplan und/oder ein Kanal-Video vorlegen. Was ist mit den so genannten Grundstücksanschlüssen? Das ist die Leitungsstrecke von dem öffentlichen Hauptkanal bis zur privaten Grundstücksgrenze. Sie ist nicht Bestandteil der öffentlichen Entwässerung, sondern Privateigentum. Aus diesem Grund ist in der Satzung geregelt, dass die Dichtheitsprüfung dem Eigentümer und nicht der Stadt obliegt, erläutert Mittmann. Bei bestimmten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen führe die Stadt eine Dichtheitsprüfung durch, informiere die Eigentümer über das Ergebnis und stellte den Untersuchungsbericht gegen Kostenersatz zur Verfügung.

(RP)
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