Hilden/Haan Digitalen Nachlass bei Zeiten regeln

Hilden/Haan · Persönliche Daten bleiben im Internet, wenn sie keiner löscht.

Internet-User verfügen über Nutzer-Accounts bei E-Mail-Providern, hinterlassen ihr Profil in Berufsportalen oder bei sozialen Netzwerken, haben oftmals auch ein Abo bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter abgeschlossen. Bei ihren Aktivitäten im Netz hinterlassen sie überall Spuren. Deren Fülle ist für Nutzer selbst irgendwann kaum noch überschaubar. Im Todesfall haben Angehörige mit der weiter existierenden Datenflut etwa bei Facebook oder durch ein noch gültiges Online-Abo dann häufig ein Problem: Persönliche Daten und Profile von Verstorbenen geistern weiter im Internet herum, solange sie keiner löscht. "Wer selbst darüber bestimmen möchte, was mit seinen online veröffentlichten Fotos, Nachrichten und Kommentaren nach seinem Tod passiert, sollte sich so früh wie möglich um die Regelung seines digitalen Nachlasses kümmern", rät die Verbraucherzentrale NRW. Folgende Vorkehrungen dazu sind wichtig, auch um Angehörigen unnötigen Ärger und zusätzliche Kosten zu ersparen.

Nicht nur die persönlichen Güter oder das Geld auf dem Konto, sondern auch Accounts, Abos und Verträge, die online abgeschlossen wurden, gehören zum persönlichen Nachlass. Ganz gleich ob analog oder digital: Nachlassempfänger erben sämtliche Rechte und Pflichten. Das bedeutet, Verträge enden nicht bei Tod, sondern laufen weiter: Erben müssen eine bestellte Kamera bezahlen, eine gebuchte Reise stornieren oder die laufenden Posten für ein Spiele-Abo im Internet übernehmen.

Wer den Überblick über die eigenen Daten nicht verlieren und den Umgang mit seinem digitalen Nachlass nach seinem Tod in der eigenen Hand behalten möchte, sollte eine Liste erstellen, in der alle bestehenden Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern aufgelistet sind. Außerdem sollte zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Daten und Fotos im Falle des Ablebens im Netz zu tilgen sind und was mit dem persönlichen Profil in einem sozialen Netzwerk passieren soll. Bei Facebook etwa können User einen Nachlass-Kontakt einrichten, der sich um den Account im Ernstfall kümmern kann. Ohne Anleitung, Überblick und Zugang ist es für Erben schwierig, die bestehenden Online-Konten eines Verstorbenen zu kündigen oder dessen persönliche Daten zu löschen. Die Liste mit Zugangsdaten und Anleitung zu den Accounts und Daten sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden. In einer zu Lebzeiten erstellten Vollmacht "über den Tod hinaus" kann festgelegt werden, wer die gewünschten Regelungen umsetzen soll. Diese Vollmacht sollte einer Vertrauensperson ausgehändigt werden. Eine Kopie der Vollmacht gehört zur Sicherheit mit in die Nachlassunterlagen. Dreh- und Angelpunkt ist das E-Mail-Konto. Hier laufen Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften auf. Anhand der eingegangenen Post lässt sich auch oft ablesen, wo Mitgliedschaften bestehen.

(cis)
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