Hilden Droht Hilden ein Bau-Skandal?

Düsseldorf · Beim Auftrag an die Infrastrukturgesellschaft (IGH), die neue Turnhalle am Holterhöfchen zu bauen, habe die Stadt gegen geltendes Baurecht verstoßen, moniert die CDU. Die Arbeiten hätten ausgeschrieben werden müssen.

Viele werteten es als Wahlgeschenk, als CDU, SPD, Grüne und Unabhängige in der letzten Ratssitzung vor der Kommunalwahl 2009 den Bau einer neuen Dreifachturnhalle am Holterhöfchen beschlossen. Entschieden wurde auch, dass die Halle von der Infrastrukturgesellschaft Hilden (IGH) gebaut werden soll und mit den Gewerken nach Möglichkeit Unternehmen aus dem Kreis Mettmann beauftragt werden sollen. Die damalige CDU-Fraktion unter Leitung von Angelika Urban hatte gegen das Verfahren keine Einwände, wohl aber jetzt ihre Nachfolger im Partei- und Fraktionsvorsitz Patrick Strösser und Dr. Peter Schnatenberg. Beide sind Juristen, Strösser sogar spezialisiert auf Baurecht.

Gestern in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses konfrontierte Schnatenberg Bürgermeister Horst Thiele mit dem Vorwurf, die IGH mit dem Bau der Dreifachturnhalle zu betrauen, verstoße gegen nationales Vergaberecht, sei damit rechtswidrig und hätte vom damaligen Bürgermeister Günter Scheib in der Ratssitzung unverzüglich beanstandet werden müssen.

Hintergrund ist das Vergaberecht, das laut Schnatenberg vorschreibt, dass die Vergabe von Baumaßnahmen von mehr als 100 000 Euro öffentlich ausgeschrieben werden müssten. Da der geschätzte Auftragswert der Dreifachturnhalle (maximal fünf Millionen Euro zuzüglich Zwischenfinanzierung und Projektsteuerungskosten) weit darüber liege, "war die Ausschreibung zwingend notwendig", folgerte Schnatenberg. Befreit wäre die Stadt Hilden von dieser Vorgabe nur, wenn sie alleinige Gesellschafterin der IGH wäre und damit ein so genanntes "In-House-Geschäft" tätigen würde.

"Die Stadt ist aber nicht einmal Mehrheitsgesellschafterin der IGH, sondern lediglich mit 48 Prozent an der Gesellschaft beteiligt", erläuterte Schnatenberg. Die restlichen 52 Prozent würden von der West GkA, einer Tochtergesellschaft der WestLB, gehalten, die auch die beiden Geschäftsführer der IGH stelle. Die West GkA wiederum bediene sich zur "Geschäftsbesorgung" einer Schwestergesellschaft, der EPM Assestis GmbH, und die werde zu 70 Prozent von dem Baukonzern Bilfinger & Berger gehalten.

Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entsprechend, unterliege die Auftragsvergabe durch einen öffentlichen Auftraggeber "auch bei einer noch so geringen Minderheitsbeteiligung eines privaten Unternehmers" dem Vergaberecht, stellte der CDU-Fraktionschef klar. Er warnte, ein Verstoß gegen die Richtlinien könne fatale Folgen haben: Firmen, die nicht bei bei der Vergabe von Gewerken berücksichtigt würden, könnten die Stadt verklagen. Das Land NRW könnte die zugesagten Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II zurückfordern. Schnatenberg appellierte an Thiele, "alles daran zu setzen, dass die von der Politik gewünschte Sporthalle in einem rechtlich absolut sauberen Rahmen gebaut werden kann". Die CDU wittert, dass auch bei früheren Projekten der IGH nicht alles nach geltendem Recht abgelaufen sei, und hat dazu Klärung gefordert. Aktuelles Projekt der IGH ist der Bau der Hildener Feuerwache.

(RP)
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