Hilden/Haan Finanzamt: Jetzt Freibeträge beantragen

Hilden/Haan · Erstmals ist der Freibetrag für zwei Kalenderjahre gültig. Formulare gibt's per Post oder im Internet.

 Ermäßigungsanträge sollten bis zum 30. November gestellt sein.

Ermäßigungsanträge sollten bis zum 30. November gestellt sein.

Foto: Andrea Warnecke, dpa/Archiv

Seit Neuestem besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2016 zu beantragen. Darauf weist das Finanzamt Hilden. "Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können", sagt Ulrich Franz, stellvertretender Leiter des Finanzamts Hilden.

Dabei weist Franz auf die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hin: Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. Dafür kann sich der Aufwand lohnen.

Seit dem 1. Oktober dieses Jahres können Arbeitnehmer erstmals mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 einen Freibetrag für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren - statt bisher einem - beantragen. "Sie müssen künftig also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden", erläutert Franz.

Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.

Um sicherzustellen, dass der Freibetrag gleich ab Jahresbeginn berücksichtigt wird, sollte dieser rechtzeitig beantragt werden, raten die Fachleute, weil die Übermittlung an den Arbeitgeber nur einmal monatlich erfolgt.

Die Anträge können auch per Post gestellt werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind im Finanzamt sowie im Internet unter www.finanzamt-hilden.de erhältlich. Wichtig: Um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten alle Unterlagen und Belege zusammen mit dem Antrag bei der Behörde eingereicht werden.

Wer für 2015 noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis zum 30. November dieses Jahres nachholen.

(arue)
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