Hilden Fliesenleger droht Schülern mit Pistole - Freispruch

Hilden · Als er gegen viertel vor drei nachts von einem Eishockeyspiel nach Hause kommt, hört er ein Rascheln am Nachbarsgrundstück. Er bezahlt schnell den Taxifahrer, dann nimmt er im Augenwinkel rasche Bewegungen wahr, steckt seine Walter P99 ins Holster und nähert sich der Ecke, aus der die Geräusche kommen. So oder so ähnlich könnte ein Krimi beginnen. Doch der Fliesenleger aus Hilden schilderte genau das, nur mit brüchiger und zitternder Stimme. Ab und zu verliert er den Faden. Er kann einfach nicht glauben, dass er vor Gericht steht, schließlich habe er nichts Böses gewollt. Als er sich dem Grundstück seiner Nachbarn nähert, so sagt der Angeklagte aus, trifft er auf die beiden Schüler, die auch als Zeugen geladen sind. Da er die beiden Jugendlichen nachts am Gartenzaun seiner Nachbarn verdächtig findet, fragt er sie aus. Als ein dritter Schüler auftaucht, eskaliert die Situation und der Hildener schießt mit seiner Waffe in die Luft. So weit sind die Geschehnisse dieser Nacht nachvollziehbar, in der Wahrnehmung der Einzelheiten unterscheiden sich dann aber die Aussagen. Während der Angeklagte die drei Jungs im Alter von 17 und 18 Jahren verdächtig findet, vermutet, drei potenzielle Einbrecher erwischt zu haben, schildern die Zeugen, der Angeklagte sei stark alkoholisiert und unfreundlich gewesen.

Tatsächlich hatte der Angeklagte Alkohol getrunken: Ein Messwert von 1,8 Promille Atem-Alkohol wurde festgestellt. Dies wertete der Richter aber als entlastend. Entscheidend war die Frage nach der Bedrohung. Da der Angeklagte einen kleinen Waffenschein hat, ist der Besitz und das Mitführen der 'Walter' nicht strafbar. Die Zeugen erklärten, dass der Angeklagte erst einmal den Eindruck auf sie machte als sei er Zivilbeamter. Der Angeklagte folgte ihnen und wollte auch vom dritten Schüler die Personalien haben. Nach Aussage des Angeklagten sei dieser dritte Schüler aggressiv gewesen, weswegen der Angeklagte in die Luft geschossen hätte.

Für den Verteidiger sind die Geschichten der Zeugen erlogen, er verstehe nicht, wieso drei Jugendliche mit einer Person, die eine Pistole auf sie richtet, noch großartig streiten. Auf den dritten Zeugen, der den Termin wegen einer Englisch-Klausur nicht wahrnehmen konnte, wird dann am Ende ganz verzichtet. Der Angeklagte wurde freigesprochen und der Fall abgeschlossen.

(pds)
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