Leserforum Garagen anders zu nutzen sollte begrenzt möglich sein

Hilden · Hilden (cis) "Nachbarn streiten häufig über Garagen", hatte die RP berichtet. Wenn das Auto nicht mehr reinpasst und der Stellplatz zum Lager wird, schreitet die Bauaufsicht ein. Das Amtsgericht München hatte mit Hinweis auf die "Reichsgaragenordnung" entschieden, dass auch Fahrräder und Kinderwagen nichts in Kleingaragen zu suchen hätten. Leser "LieschenM" findet es erstaunlich, dass das Gericht eine Verordnung von 1939 heranzieht: "Wo doch jedes Kind weiß, dass alles geächtet werden muss, was in der Zeit von 1933 bis 1945 gemacht worden ist.

Hilden (cis) "Nachbarn streiten häufig über Garagen", hatte die RP berichtet. Wenn das Auto nicht mehr reinpasst und der Stellplatz zum Lager wird, schreitet die Bauaufsicht ein. Das Amtsgericht München hatte mit Hinweis auf die "Reichsgaragenordnung" entschieden, dass auch Fahrräder und Kinderwagen nichts in Kleingaragen zu suchen hätten. Leser "LieschenM" findet es erstaunlich, dass das Gericht eine Verordnung von 1939 heranzieht: "Wo doch jedes Kind weiß, dass alles geächtet werden muss, was in der Zeit von 1933 bis 1945 gemacht worden ist.

Oder nimmt man bewusst das, was einem nützt als Begründung?" Er habe selbst einmal eine Garage als Lager genutzt, berichtet Leser Jonny Habiger: "Aus der Not heraus, weil es Kleinstgewerbeflächen nicht gibt." Zuvor habe er seine Waren und Werkzeuge in einem größeren Handwerksbetrieb als Untermieter gelagert. Da es keine funktionierende Abtrennung gab, habe ihm ständig etwas gefehlt. Deshalb habe er eine größere Garage angemietet. Bis vor 25 Jahren habe es noch viele Kleinstbetriebe gegeben. Sie seien verschwunden und von meist jüngeren Erben oder Erwerbern zu Lauben, Hobbyräumen oder Kinderzimmern umgebaut worden.

Deshalb fehlten diese Flächen (30 bis 50 Quadratmeter) heute jungen Existenzgründern. Die Bauämter wiesen zu wenig Stellplätze pro Wohneinheit aus. "Es gibt viele Unstimmigkeiten in der Garagenverordnung", meint Jonny Habiger: "Eine zeitlich begrenzte Nutzung von Garagen (für andere Zwecke) sollte möglich." Hier müsse nachgebessert werden.

(RP)
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