Umstrittene CO-Pipeline Gericht in Münster sieht keine konzeptionellen Fehler

Münster · Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht keine konzeptionellen Fehler bei der Planung der umstrittenen Kohlenmonoxid- Pipeline der Bayer AG. Diese seien aber Voraussetzung für das Aus des Projekts, wie das Gericht in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Münster betonte.

 Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann.

Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann.

Foto: dpa, cas jhe

"Eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Das will das Gesetz so", sagte der Vorsitzende Richter. Während das OVG beim Thema Trassenverlauf und Sicherheit der bereits verlegten rund 67 Kilometer langen Leitung wenig Kritik übte, äußerte sich das Gericht kritisch zum Nutzen für das Allgemeinwohl der Anlage und hinterfragte die gesetzliche Grundlage. Da es bei den Anwohnern um Enteignungen gehe, komme dieser Frage eine besondere Bedeutung bei, so die Richter.

Eine Entscheidung zur Klage von Anwohner aus Monheim und Leichlingen gegen den Pipeline-Bau will das Gericht gegen 15 Uhr verkünden.

(lnw)
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