Urteil im Prozess um Säureanschlag Haftstrafen für junge Männer

Düsseldorf · Eine junge Frau wird an ihrer Wohnungstür von einem Unbekannten mit hochkonzentrierter Schwefelsäure bespritzt und entstellt. Als Drahtzieher wird am Freitag ihr Ex-Freund verurteilt.

Säureanschlag in Hilden: Prozess beginnt
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Der Anstifter eines heimtückischen Säureanschlags auf eine junge Frau bei Düsseldorf ist zu fünf Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Ex-Freund des Opfers am Freitag als Drahtzieher der Tat wegen besonders schwerer Körperverletzung schuldig. Er hatte das schwere Verbrechen angedroht und tagelang vorbereitet.

Ein Gericht hatte ihm zuvor bereits verboten, sich der Frau zu nähern. Der 19-jährige Komplize, der die Attacke mit Schwefelsäure als "Freundschaftsdienst" ausgeführt hatte, wurde zu dreieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt.

Der 23-Jährige habe die Frau, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, bewusst entstellen und für andere Männer unattraktiv machen wollen. Das Opfer sei durch die Tat "ein Leben lang gezeichnet", sagte Richter Werner Arendes. Unter anderem hat sie von dem Anschlag Narben an Stirn, Schläfe, Ohr, Hals und Dekolleté zurückbehalten. Aber auch Bauch, Hüfte, Rücken und ein Auge wurden verletzt.

Die schwer verletzte Frau war bei der Urteilsverkündung anwesend. Ihre Anwältin sagte, die damals 20-Jährige sei erleichtert, dass sie vor ihrem Peiniger in den nächsten Jahren in Sicherheit sei. Sie leide nicht nur an den schmerzhaften Narben, die sie täglich aufwendig versorgen müsse, sondern auch psychisch und sei in therapeutischer Behandlung. "Es fällt ihr schwer, morgens vor den Spiegel zu treten." Sie müsse noch geraume Zeit einen Kompressionsanzug tragen und sich mehreren Nachoperationen unterziehen.

Die 95-prozentige Schwefelsäure hatten die Männer für wenige Euro in einer Apotheke gekauft. Die Strafkammer sei erstaunt, wie problemlos derart gefährliche Stoffe ausgehändigt werden, sagte Richter Arendes.

Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als neun Jahre Haft für den 23-Jährigen gefordert und acht Jahre für den geständigen Komplizen. Sie werde nun prüfen, ob sie gegen das Urteil in Revision gehe, sagte die Staatsanwältin. Der Anstifter war bereits dreimal wegen Gewalt und Gewaltdrohungen gegen die Frau angezeigt worden. Er hatte die Tat geleugnet und seinem Freund in die Schuhe geschoben. Sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt.

(RP/dpa)
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