Kreis Mettmann Käufer muss Kaufpreis prüfen

Kreis Mettmann · Bundesrichter weisen Klage gegen Bank ab, so Haus und Grund Rheinland.

Wer eine Immobilie kauft, muss selbst hinterfragen, ob der Kaufpreis angemessen oder möglicherweise völlig überteuert ist. Dazu hat der Bundesgerichtshof kürzlich ein wichtiges Urteil gefällt, so Haus und Grund Rheinland. Die Bank muss bei der Vergabe eines Darlehns für den Immobilienkauf nicht in allen Fällen darauf hinweisen, dass der Kaufpreis völlig überhöht ist. Die Bank muss in einem solchen Fall nur dann einen Hinweis an den Kreditnehmer geben, wenn sie von einem sittenwidrigen Kaufpreis Kenntnis hat. Sie muss aber nicht selbst nachforschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 18. Oktober 2016, Az. XI ZR 145/14).

In dem Rechtsstreit ging es um die Eigentümerin einer 100 Quadratmeter großen Wohnung in einem sozialen Brennpunkt. Sie hatte die Wohnung im September 2005 für knapp 134.000 Euro gekauft und komplett über ein Darlehen finanziert - abgesichert durch eine Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrags. Ab Oktober 2007 konnte die Eigentümerin keine Mieteinnahmen mehr mit der Wohnung erzielen und stellte daraufhin ihre Zahlungen an die Bank ein. Das Institut wollte zur Zwangsvollstreckung schreiten, doch dagegen klagte die Eigentümerin. Ihre Begründung: Beim Kauf der Wohnung hätte die Bank sie darauf hinweisen müssen, dass der Wohnungsvermittler einen ungerechtfertigten Kaufpreis verlangte. Deswegen forderte die Wohnungsbesitzerin auch Schadenersatz von der Bank. Die Eigentümerin argumentierte, die Bank hätte anhand eigener Wertgutachten wissen müssen, dass die Wohnung beim Verkauf nicht 134.000 sondern nur 45.000 Euro wert gewesen sei. Im konkreten Fall arbeitete die Bank mit dem Verkäufer im Rahmen eines Vertriebskonzepts zusammen. Der Bundesgerichtshof folgte der Argumentation der Käuferin jedoch nicht. Die Bank muss nach Ansicht der Richter nicht prüfen, ob der Kaufpreis angemessen ist - selbst dann nicht, wenn sie über Angaben zu monatlichen Bruttokaltmieten verfügt.

Wertermittlungen, die Banken im eigenen Interesse vornehmen, betreffen den Beleihungswert, den die Bank klärt, um die Realisierung ihrer Ansprüche abzuschätzen. Eine Kontrolle dieser Bewertung muss dagegen laut BGH weder der Verkäufer noch die Bank vornehmen.

(RP)
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