Hilden Kanal-Check: Die Kontrollfrist läuft morgen ab

Hilden · Bestimmte private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis 31. Dezember auf Dichtigkeit geprüft werden. Kein Grund zur Panik für die Eigentümer, beruhigt die Verbraucherzentrale NRW und warnt gleichzeitig vor unseriösen Angeboten von "Kanalhaien".

Am Jahresende laufe lediglich die Prüf-, und nicht die Sanierungsfrist für Eigenheime in den nordrhein-westfälischen Wasserschutzgebieten ab: Für die Reparatur oder Erneuerung von Leitungen haben Eigentümer nach Feststellung eines Schadens zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Zeit. Die RP gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Gibt es in Hilden eine Wasserschutzzone? Ja, im Hildener Süden.

Müssen alle privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit geprüft werden? Nur die privaten Kanäle, die in Wasserschutzgebieten liegen. Abwasserkanäle, die dort vor 1965 verlegt wurden, müssen bis 31. Dezember 2015 erstmals auf Dichtheit untersucht werden, erläutert Tiefbauamtsleiter Harald Mittmann. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.

Was ist mit den Abwasserkanälen, die außerhalb von Wasserschutzzonen liegen? Die Landesverordnung bezieht sich nur auf Kanäle in Wasserschutzzonen. Für Gebiete außerhalb konnten die Kommunen eigene Prüffristen festsetzen. Davon hat die Stadt Hilden keinen Gebrauch gemacht.

Müssen nur Abwasserkanäle von Wohnhäusern geprüft werden? Nein, auch Kanäle von Betrieben, die industrielles oder gewerbliches Abwasser einleiten. Es gelten die gleichen Fristen.

Was ist, wenn eine private Abwasserleitung undicht ist? Dann muss saniert werden, unabhängig, ob der Kanal in oder außerhalb einer Wasserschutzzone liegt, erläutert Dieter Drieschner, Sachgebietsleiter Stadtentwässerung bei der Stadt Hilden. Das schreibe das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vor. Deshalb könnten Grundstückseigentümer keine Ersatzansprüche gegen eine Kommune stellen, wenn sie eine defekte Abwasserleitung saniert haben. Mit der Sanierung habe der Grundstückseigentümer seine gesetzliche Verpflichtung erfüllt.

Gibt es Vorschriften für die Sanierung? Alle Untersuchungsunterlagen müssen beim Tiefbauamt eingereicht werden. Das Fachamt gibt vor, was und wie saniert werden muss. Zum Abschluss ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht. Die Untersuchung darf nur eine Fachfirma vornehmen. Sie muss ein Dichtheitsprotokoll sowie einen Leitungsplan und/oder ein Kanal-Video vorlegen. Was ist mit den so genannten Grundstücksanschlüssen? Das ist die Leitungsstrecke von dem öffentlichen Hauptkanal bis zur privaten Grundstücksgrenze. Sie ist Privateigentum. Daher ist in der Satzung geregelt, dass die Dichtheitsprüfung dem Eigentümer und nicht der Stadt obliegt, erläutert Mittmann. Bei bestimmten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen führe die Stadt eine Dichtheitsprüfung durch, informiere die Eigentümer über das Ergebnis und stellte den Untersuchungsbericht gegen Kostenersatz zur Verfügung. Wie können sich Bürger informieren? "Nur die Stadt Hilden fordert die Grundstückseigentümer auf, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen nachzuweisen", betont Drieschner: "Dieses Schreiben enthält dann auch sämtliche erforderlichen Informationen und Fristen sowie auch den Hinweis auf zugelassene, sachkundige Firmen." Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer nichts von der Stadt gehört hat, muss auch nichts unternehmen. Informationen zu dem Thema gibt es im Hildener Rathaus unter Telefon 02103 72-468. Oder bei der kostenfreien Telefonberatung der Verbraucherzentrale (Projekt Kanaldichtheit) unter Telefon 0211 38 09-300.

(RP)
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