Hilden/Haan Kindergeld 's nur noch mit Steuer-ID der Sprößlinge

Hilden/Haan · Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar 2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vor. Hierdurch wird sichergestellt, dass Kindergeld nicht doppelt gezahlt wird.

Laut Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZST) sind bei Neuanträgen die Steuer-Identifikationsnummern sofort anzugeben, während es in anderen Fällen ausreicht, den Familienkassen im Laufe des Jahres 2016 eine entsprechende Mitteilung zu machen. "Die Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und die der Kinder sind im jeweiligen Mitteilungsschreiben des BZST zu finden", erläuterte Claudia Melchert, Leiterin des Finanzamts Hilden. "Sollten Eltern das Schreiben nicht mehr in ihren Unterlagen finden, können sie es über das Eingabeformular im Internetportal des BZST neu anfordern." Jeder Bürger, unabhängig vom Alter, hat in 2008 automatisch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vom BZST zugeschickt bekommen. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt.

(cis)
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